Gesundheitsökonom Wasem plädiert für GOÄ-Novellierung

Berlin – Zur Überwindung des „Staatsversagens“ bezüglich der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rief heute der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem auf. Im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags betonte Wasem heute, die GOÄ im aktuellen Zustand – im Wesentlichen stammen die Inhalte aus dem Jahr 1982 – sei „in sich schräg“.
So werde beispielsweise der medizinische Fortschritt schon längst nicht mehr adäquat abgebildet. Zudem bestünden „unplausible Relationen“. Insbesondere stimme die relative Gewichtung von technischen Leistungen und sprechender Medizin nicht mehr.
Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), verwies darauf, dass die GOÄ im Kern aus den Achtzigern stamme und Fortschritte in der Versorgung nicht widerspiegele. Die zum Ausgleich oft genutzten Analogabrechnungen würden massive Probleme bezüglich Transparenz und Rechtssicherheit verursachen. Die Zeit sei „mehr als reif“ für eine umfassende Novellierung der GOÄ, darauf habe man als freier Beruf ein Anrecht, so Reinhardt.
Zum aktuellen Stand der Vorarbeiten von BÄK, dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe sagte Reinhardt, man habe – unterstützt von ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften – einen Entwurf für das Leistungsverzeichnis einer neuen GOÄ erarbeitet. Dieses konsentierte Leistungsverzeichnis bilde den modernen Stand der Medizin ab und könne die ärztliche Zuwendung nachhaltig stärken.
Die BÄK habe außerdem für alle Leistungen des neu entwickelten Gebührenverzeichnisses betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise ermittelt – dazu liefen nun kommuniktive Rückkopplungsprozesse. Die Gespräche zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband seien aber weit fortgeschritten: Er erwarte noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein Endergebnis.
Dem stimmte Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, zu. Man habe sich gemeinsam mit der BÄK auf den Weg gemacht, sowohl mehr Rechtssicherheit durch eine aktualisierte Gebührenordnung zu schaffen, als auch einen Mechanismus für eine kontinuierliche Pflege zu etablieren. Das Leistungsverzeichnis und der rechtliche Rahmen seien ausgearbeitet und konsentiert, so Reuther. Nun bereite man die „abschließenden Gremienberatungen“ vor.
Anlass der Anhörung war der Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“. Trotz einer „sehr weitgehenden Vorarbeit“ der Beteiligten und trotz aller Appelle der (Zahn-)Ärzteschaft gehe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weder die Novelle der GOÄ noch der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an, wird in dem Antrag kritisiert.
Die Bundesregierung müsse ihren bisherigen Widerstand gegen die „längst überfällige Novellierung der GOÄ und der GOZ“ aufgeben und entsprechende Novellen unverzüglich vorbereiten und auf den Weg bringen, so heißt es weiter. Dabei sollten die wesentlichen betroffenen Akteure in die Beratungen einbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten maßgeblich berücksichtigt werden, fordert die Union.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: