Hybrid-DRG: Bundesgesundheitsministerium hält an Zielen fest

Berlin – Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens zwei Millionen bislang vollstationäre Fälle per Hybrid-DRG geleistet werden. Dies bekräftigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern im Rahmen des Krankenhausgipfels.
Die Selbstverwaltung sei „nicht im gewünschten Maße in Gang gekommen“, weshalb vom Gesetzgeber „klare und durchaus ambitionierte Fallzahlenvorgaben“ erfolgen mussten, so Warken. Mit den Hybrid-DRG würden Schritte zur Schöpfung der „unzweifelhaft bestehenden Ambulantisierungspotenziale“ angegangen.
Dies sei auch notwendig, da im internationalen Vergleich in Deutschland noch zu viele Leistungen unnötigerweise stationär erbracht würden – dies wolle man mit den Hybrid-DRG ändern und verstärkt Anreize für ambulante Leistungserbringung setzen.
Warken betonte, dass man die Auswirkungen auf Patientenversorgung, Vergütung und Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) genau analysieren wolle. Der entsprechende Evaluationsbericht soll Mitte nächsten Jahres vorliegen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um das Instrument der Hybrid-DRG weiterzuentwickeln.
Für eine genaue Analyse der Folgewirkungen der vorgesehenen Fallzahlausweitungen bei den Hybrid-DRG plädierten auch die Teilnehmer einer Diskussionsrunde auf dem Krankenhausgipfel. So warnte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, die derzeitige Dynamik mit „höher, schneller, weiter“ werde der Komplexität nicht gerecht.
Aus Sicht der GKV wäre „ein bisschen Entschleunigung“ sachgerecht, sagte Stoff-Ahnis. Man brauche auch Zeit, um zu analysieren, ob die Mechanismen funktionieren.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), verwies darauf, dass im Zuge einer stärkeren Ambulantisierung umfangreiche Umstrukturierungsprozesse der gesamten Versorgungswege erforderlich sind.
Politisch sei unter dem Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „viel in relativ enge Zeiträume gequetscht“ worden – ein weiterer Zeithorizont wäre für die Beteiligten vermutlich sinnvoller gewesen, um sich gut auf eine Umsetzung vorbereiten zu können. Grundsätzlich böten Hybrid-DRG aber „eine Chance“, welche allerdings einer „weiteren Ausgestaltung“ bedürfe, so Gassen.
Insbesondere die notwendigen Vor- und Nachsorgeprozesse müssten stärker berücksichtigt werden, forderte Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Unter dem derzeitigen „Hau-Ruck“-Verfahren sei es für die Kliniken schwierig, sich strategisch darauf einzustellen.
Zudem bräuchten bestimmte komplexe Fälle auch weiterhin eine vollstationäre Versorgung, für die entsprechende Vorhaltekosten anfallen würden, so Neumeyer. Deshalb müsse man Effekte, die daraus folgen, dass Kosten- und Vergütungsblöcke von mit Hybrid-DRG erfassten Leistungen aus der klassischen Klinikversorgung ausgegliedert werden, mitdenken.
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