Politik

Hybrid-DRG sollen zum Jahresanfang kommen

  • Dienstag, 11. Juli 2023
/picture alliance, KEYSTONE, Michael Buholzer
/picture alliance, KEYSTONE, Michael Buholzer

Berlin – Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeits­planung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einfüh­rung zum Jahresbeginn 2024.

Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungs­gesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetz­buch V eingeführt.

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundes­gesund­heitsminis­terium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.

Nach der verpassten Einigung der Selbstverwaltungspartner warten diese nun auf eine Festsetzung durch das Ministerium. Erst am vergangenen Freitag hatten die Vertragsärzte den Stillstand moniert.

„Wir erhalten fast keine Informationen – und das, was wir hören, kann leider nur den Schluss zulassen, dass Politik komplett mutlos geworden ist“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

„Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium, eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die an­scheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend über­prüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können“, erklärte Dirk Heinrich, Vorstands­vorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (Spifa).

Zu den Inhalten, wie die Hybrid-DRG ausgestaltet sein könnten und wie viele Eingriffe darunter fallen sollen, ist der Arbeitsplanung nichts zu entnehmen.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung