Politik

In Arztpraxen soll bundesweit Maskenpflicht gelten

  • Dienstag, 6. September 2022
/picture alliance, Kirchner-Media, Teresa Kröger
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Berlin – In ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten soll im neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrie­ben werden.

Die Änderung ist für das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) angedacht, das am Donnerstag im Bun­destag be­schlossen werden soll, so dass es nach Auslaufen der bisherigen Regelung am 23. September in Kraft treten kann.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese begründete den Schritt mit dem „Schutz der vulnerablen und besonders ge­fähr­deten Gruppen“, wie er der Rheinischen Post sagte. Er bestätigte zugleich, dass die ursprünglich geplante Maskenpflicht im Luftverkehr entfallen soll.

Es sei „richtig und vernünftig“, die Pflicht in Fernzügen beizubehalten, in Flugzeugen aber darauf zu verzich­ten. So gebe es in Flugzeugen eine andere Luftzirkulation durch das Absaugen der Luft und der Verwendung von Filtern. „Im ICE läuft dies anders“, betonte Wiese.

Auf den Verzicht der Maskenpflicht im Luftverkehr hatte die FDP gedrungen. Die Neuregelung betrifft inner­deutsche Flüge sowie Flüge von Zielen aus und in die Bundesrepublik. „Damit folgen wir dem, was auch im Rest Europas gilt“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der Rheinischen Post.

Die Ampelkoalition hatte sich nach langem Ringen im August auf ein neues Infektionsschutzgesetz verstän­digt. Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn vor.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Masken­pflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Weitere Coronaregeln, die einheitlich im gesamten Bundesge­biet gelten, gibt es nicht. Der Entwurf lässt den Ländern die Möglichkeit für weitere Maßnahmen – etwa eine Maskenpflicht im öffent­lichen Nahverkehr.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach heute vor Beratungen des Gesundheitsausschusses über die Gesetzespläne von einem sehr guten, relativ kompletten Paket. „Ich glaube tatsächlich, dass wir mit dieser Vorbereitung im Herbst die Pandemie im Griff haben werden“, erklärter er.

Dazu gehörten neben Eingriffsmöglichkeiten mit Masken und Teilnehmerobergrenzen in Innenräumen auch angepasste Impfstoffe, ein stärkerer Einsatz von Medikamenten bei Erkrankten und eine bessere aktuelle Datenlage etwa zu Krankenhausbelegungen.

Zur Maskenpflicht in der ambulanten Versorgung sagte der Minister: „Das ist mir sehr wichtig, weil ich die Situation natürlich in den Praxen sehr gut kenne“. Er wisse, dass es einfach nicht vertretbar sei, „dass sich in Arztpraxen im Wartezimmer jemand infiziert, der möglicherweise auch noch besonders gefährdet ist“.

Zu dem Vorhaben, die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen zu streichen erläuterte er, wenn im Herbst die Fallzahlen stark ansteigen würden, dann könne man „als Regierung per Verordnung auch in den Flugzeu­gen die Maskenpflicht im Flugzeug wieder einführen“. Daher sei die geplante vorläufige Aufheben der Mas­kenpflicht in Flugzeugen gerechtfertigt.

In Bussen und Bahnen hält Lauterbach aber weiter daran fest. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Tragen von Mas­ken in den Bussen und Bahnen sinnvoll und notwendig“, sagte der SPD-Politiker. Das Risiko, sich zu infi­zieren, sei dort sehr viel höher als im Flugverkehr. Bei Flugzeugen sei die Lage etwas anders, weil an Bord durch Filteranlagen mehr Luftzirkulation herrsche.

Lauterbach verwies auch darauf, wie wenige Menschen im Vergleich zu den vielen Nutzern in Bussen und Bah­nen fliegen. Somit seien beide Bereiche nicht vergleichbar. „Bei internationalen Flügen wird leider so gut wie keine Maske mehr getragen. Da sind die Maßnahmen gelockert worden“, erläuterte er. So habe die Luft­hansa immer wieder erklärt, dass sie die Maskenpflicht in Flugzeugen nicht mehr umsetzen könne.

Nachbesserungen soll es auch bei der Frage der Testung von Kindern mit einem Verdacht auf SARS-CoV-2 ge­ben. Lauterbach sagte, man habe die bisherige Planung eines Attests durch die Arztpraxis ersetzt. Es genüge künftig ein negativer Antigenschnelltest als Selbsttest zu Hause, um zur Schule gehen zu dürfen. Man könne den Eltern zutrauen, einen solchen Test „zuverlässig und gut“ durchzuführen, erklärte er.

Der Gesundheitsausschuss billigte heute mit den Änderungen den zuvor bereits ergänzten Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19. Für den Ent­wurf stimmten heute die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Opposition votierte dagegen.

Die Grünen zeigten sich zufrieden mit der endgültigen Einigung auf das Infektionsschutzgesetz. „Wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem wir optimistischer als noch im letzten Jahr auf den kommenden Herbst und Winter schauen können“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink.

Der „Ampel“ sei es anderes als der großen Koalition im vergangenen Jahr gelungen, „rechtzeitig vor dem Herbst ein Paket wirksamer Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft effektiv zu schützen“, sagte sie.

Geregelt werde zudem, dass der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert wird und die zusätzlichen Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können.

„In den Verhandlungen konnten wir außerdem erreichen, dass das Pandemieradar um realistische Daten zur Kapazität der Krankenhäuser ergänzt wird“, erklärte Klein-Schmeink. Allerdings sei die Verlängerung des Schutzschirms auch für Rehaeinrichtungen in der Koalition leider nicht durchsetzbar gewesen.

afp/dpa/may

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