Politik

Intensivpflege- und Rehabilitations­stärkungsgesetz vom Bundesrat gebilligt

  • Freitag, 18. September 2020
/picture alliance, Marijan Murat
/picture alliance, Marijan Murat

Berlin – Der Bundesrat befasste sich heute abschließend mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz und billigte das Gesetz, welches im Verlaufe des parla­mentarischen Verfahrens umfangreich verändert wurde.

In einer begleitenden Entschließung griff der Bundesrat die Befürchtungen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auf, ihre Rechte auf Selbstbestim­mung und gleichberechtigte Teilhabe könnten eingeschränkt werden – insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort.

Diese Sorgen seien auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt worden, so mahnen die Länder.

Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch entsprechend zu handeln.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auch Anbieter ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese hätten aufgrund der Coronapandemie ebenso Erlösausfälle wie Krankenhäuser oder stationäre Rehaein­richtungen, würden aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die darin geäußerten Forderungen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.

EB/aha

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