Politik

Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflege­personalbemessung

  • Dienstag, 5. Dezember 2023
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Berlin – Den Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Umsetzung einer Pflegepersonalbemessungsverordnung begrüßen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di ausdrücklich. Damit gehe ein langjähriger Prozess zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern trotz der nunmehr bekannt gewordenen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf die Zielgerade.

Das BMG hatte angekündigt, dass die Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0 nicht mehr im Jahr 2023 kommen wird – man strebe einen möglichst schnellen Erlass im 1. Quartal 2024 an. Damit wird nach derzeitigem Stand die verpflichtende Erfassung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 nicht am 1. Januar 2024 beginnen, wie eigentlich im Referentenentwurf von Mitte November vorgesehen.

„Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr mag zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigen die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich kommt“, betonte diesbezüglich die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Henriette Neumeyer. Es sei aber erfreulich, dass das BMG die zwischen den drei Organisationen vereinbarten Regelungen weitgehend übernommen hat.

Nun bedürfe es ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Die DKG schlägt das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase vor, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden sollten. Die Pflegekräfte müssten mitgenommen werden und für hausinterne Schulungen müsse ausreichend Zeit sein. Einen Start zum Juli 2024 hatten unter anderem auch die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) gefordert.

Neumeyer sprach sich zudem für ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs aus. Nur so könne man sicherstellen, dass der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.

„Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt“, erklärte Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssten sich nun ihrer Verantwortung bewusst sein und schnell weitere Schritte gehen. Dazu gehörten unter anderem die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen.

aha

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