Krankenhäuser wollen langfristigen Schutzschirm

Berlin – Der Ende September ausgelaufene Rettungsschirm für Krankenhäuser sollte mit Wirkung zum 1. November unbedingt wieder eingesetzt werden. Dafür macht sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stark.
Zudem müsse für das gesamte Jahr 2021 ein „Ganzjahresschutzschirm“ geschaffen werden, der alle coronabedingten, stationären und ambulanten Erlösausfälle und die „unverändert hohen Infektionspräventionslasten“ der Krankenhäuser ausgleicht. Die Krankenhäuser stünden in der zweiten Coronawelle vor noch größeren Herausforderungen als im Frühjahr: Bis Ende November sei mit 6.000 COVID-19-Patienten zu rechnen.
„Diese gewaltige Herausforderung zwingt die Kliniken, die Regelversorgung schrittweise zurückzufahren. Anders als im Frühjahr, wollen wir aber einen bundesweiten und generellen Lockdown der Kliniken verhindern. Wir werden alles daran setzen, in den Regionen an die jeweilige Situation angepasst zu reagieren“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß.
Die Bevölkerung könne darauf vertrauen, dass die Notaufnahmen auch in den kommenden Wochen in Betrieb bleiben und für akute Notfälle bereitstehen. Man sei gut ausgestattet mit Schutzkleidung und verfüge über funktionierende Hygienekonzepte. Es müsse in jedem Fall vermieden werden, dass zum Beispiel Verdachtsfälle auf Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zur Abklärung kommen, so Gaß.
Die Krankenhäuser begrüßen die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass „keine Klinik wegen Corona wirtschaftlich benachteiligt sein soll“. Dem müssten aber jetzt schnell Taten folgen. Liquiditätssicherung und Erlösausgleich seien zwingende Voraussetzungen, damit die Krankenhäuser ihre zentrale Funktion in der Pandemiebekämpfung ohne finanzielle Nöte erfüllen können.
Darüber hinaus müssten laut DKG „Hemmnisse für einen flexiblen Personaleinsatz“ abgeschafft werden. Die Pflegepersonaluntergrenzen und auch weitere Pflegepersonaleinsatzvorgaben, müssten ausgesetzt werden.
„Schon gar nicht kann die von Minister Spahn geplante Verschärfung der Intensivbesetzungsquoten in Kraft gesetzt werden. Wenn Pflegekräfte real knapp sind, darf der Minister sie nicht künstlich zusätzlich verknappen“, erklärte der DKG-Präsident. „Niemand darf glauben, dass wir diese Ausnahmesituation mit idealer Personalbesetzung meistern können. Die Beschäftigten der Krankenhäuser werden eine hohe Belastung tragen müssen.“
Zudem plädiert die DKG dafür, die Bürokratie in den Krankenhäusern zu begrenzen. Wie aktuell müsse die MDK-Prüfquote auch für das kommende Jahr auf fünf Prozent begrenzt werden. Es gehe aber auch um weitere Dokumentationslasten – etwa in der Qualitätssicherung. „Oberstes Ziel der nationalen Gesamtstrategie ist die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens. Da sollte es selbstverständlich sein, nicht notwendige bürokratische Lasten radikal zurückzufahren“, so Gaß.
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