Politik

Lauterbach-Appell: Krankenhaus­transparenzgesetz nicht im Vermittlungs­ausschuss blockieren

  • Donnerstag, 11. Januar 2024
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht bei einer Pressekonferenz zu aktuellen Gesetzesvorhaben. /picture alliance, Carsten Koall
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, spricht bei einer Pressekonferenz zu aktuellen Gesetzesvorhaben. /picture alliance, Carsten Koall

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Union dazu aufgerufen, das Krankenhaus­trans­parenzgesetz nicht länger im Vermittlungsausschuss zu blockieren.

Den Krankenhäusern stünden „zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro“ zur Verfügung, wenn das Gesetz beschlossen würde – ohne diese Gelder sei ein Krankenhaussterben in Deutschland „schwer abwend­bar“, warnte der SPD-Politiker heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Lauterbach bezog sich dabei auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen zu Liquiditätshilfen für die Kranken­häuser. Es hänge „sehr viel davon ab“, dass man das Transparenzgesetz in der nächsten Bundesratssitzung am 2. Februar beschließe. Eine weitere Blockade durch die unionsgeführten Bundesländer blockiere auch die von den Krankenhäusern dringend benötigten Finanzmittel.

Sollte die Union weiterhin verhindern, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss auf die Tagesordnung ge­setzt wird, so trage sie einen „wesentlichen Anteil an der Schuld“ für eintretende Insolvenzen. Das Gesetz sei „keine gute Gelegenheit für Parteipolitik“. Wer hier „zündelt“, verunsichere unnötigerweise die Bevölkerung, sagte der Minister. Da dies auch jedem klar sein müsse, sei er „zuversichtlich“, dass es noch zu einem Einlen­ken komme.

Der Bundesrat hatte Ende November das nicht zustimmungspflichtige Transparenzgesetz mit einer knappen Mehrheit blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Nun muss zunächst ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt werden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

„Einige unionsgeführte Länder“ seien der Meinung, dass Qualitätstransparenz den Bürgerinnen und Bürgen „vorenthalten“ bleiben sollte, so Lauterbach zu den Gründen für die Verzögerungen. Die Argumentationslinie, wonach die wirtschaftliche Not bestimmter Krankenhäuser nicht durch das Aufzeigen von möglichen Quali­täts­defiziten verschärft werden dürfe, sei aber „ethisch problematisch“.

Zur finanziellen Lage der Krankenhäuser hieß es im Vorfeld der Pressekonferenz aus gesundheitspolitischen Kreisen, eine große Insolvenzwelle laufe derzeit nicht. Die bisherigen Insolvenzverfahren der Krankenhäusern machten rechnerisch lediglich circa 1,4 Prozent der vollstationären Fälle aus.

Weitere Insolvenzverfahren könne das Krankenhaustransparenzgesetz mit den enthaltenen Maßnahmen ab­wenden. Insofern befinde man sich an einer entscheidenden politischen „Weggabelung“ – gebe die Union ihre „Verfahrenstricks“ nicht auf, drohten die dann den Krankenhäusern fehlenden Mittel in Milliardenhöhe die weitere Krankenhausreform „massiv“ zu belasten.

aha

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