Neupatientenregel: FDP erwägt Gegenvorschlag

Berlin – Die FDP schlägt im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) einen Verzicht auf die Streichung der sogenannten Neupatientenregelung vor. Stattdessen könne ein pauschaler Abschlag Einsparpotenziale freisetzen.
Die Liberalen sehen eine Alternative zur Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von Neupatienten, die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden war. Das geht aus den Prüfbitten der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Stattdessen könne ein auf das Jahr 2023 und 2024 begrenzter prozentualer Abschlag auf alle Leistungen in der außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vereinbarten Leistungsvergütung denselben Zweck sicherstellen.
Dieser Abschlag könne beispielsweise bei pauschal zwei Prozent liegen. „Wir bitten um Darstellung, welche ärztlichen Versorgungsbereiche (hausärztlich/fachärztlich) und welche Arztgruppen wie betroffen wären“, heißt es in der Prüfbitte.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) geben darauf bereits eine Antwort. Beide Verbände warnen eindringlich vor der Idee.
Sie würde demnach unter anderem für die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten, während einzelne fachärztliche Gruppen durch diesen Vorschlag entlastet würden. Besonders betroffen wären sämtliche präventive Gesundheitsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen – insbesondere die allen Eltern bekannten Untersuchungen U1 bis U9 – flankierende psychosoziale Hilfen sowie sozialpsychiatrische und psychotherapeutische Leistungen.
„Den Hebel ausgerechnet bei den präventiven ärztlichen Leistungen anzusetzen, wäre absolut unverantwortlich. Nicht ohne Grund sind diese bislang eben nicht finanziell limitiert“, betonte Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Die Vorsorgeuntersuchungen seien ein unverzichtbarer Baustein für den umfassenden Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Mit ihnen könne man frühzeitig Auffälligkeiten in der Entwicklung feststellen und schwerwiegende gesundheitliche Schäden vermeiden.
„Der Vorschlag führt allenfalls zu einer Verteilung der Einsparungen innerhalb der Ärzteschaft, die zulasten von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Erkrankungen geht“, kritisiert auch der Vorsitzender des BKJPP, Gundolf Berg. „Das darf nicht sein.“
Ob es zu weiteren Änderungen oder gar einen Verzicht auf die Streichung der Neupatientenregelung kommt, ist Stand heute Abend noch offen. Es herrscht zwischen den Fraktionen der Ampelkoalition offenbar großer Gesprächsbedarf: Wie aus Teilnehmerkreisen zu vernehmen ist, dauerte die bereits dritte Berichterstatterrunde gestern weit länger als geplant.
Heute fand eine vierte Runde statt – und zwischenzeitlich wurden dem Vernehmen nach weitere Prüfbitten im Bundesgesundheitsministerium eingereicht.
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