Politik

Richterbund: Auch Verschiebung des Cannabisgesetzes hilft nicht

  • Freitag, 15. März 2024
/Syda Productions, stock.adobe.com
/Syda Productions, stock.adobe.com

Berlin – Der Deutsche Richterbund hält auch ein mögliches späteres Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabislegalisierung für nicht zielführend, weil er weiterhin ungelöste Probleme darin sieht.

Damit „wäre nichts gewonnen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. „Die mit dem Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle ist rechtsstaatlich nicht geboten, sie ist im Gegenteil höchst fragwürdig und sollte im weiteren Verfahren ersatzlos gestrichen werden.“

Offenbar dämmere der Ampel-Koalition inzwischen, dass ihre „Gesetzgebung mit der Brechstange“ keine gute Idee gewesen sei, und sie suche nun einen Weg aus der Sackgasse. „Mit faulen Kompromissen wird das aber nicht gelingen.“

In der Koalition gibt es angesichts auch breiter Kritik aus den Ländern Überlegungen, wie Einwände noch auszuräumen wären. Rechtlich möglich wäre etwa das Verzögern einer Amnestieregelung für Fälle, die bisher strafbar, aber künftig erlaubt sind, wie es aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß. Über ein entsprechendes Änderungsgesetz könnte noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden.

So könnte Forderungen der Länder nach Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie um sechs Monate entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden. Das federführende Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. So bleibt unsicher, ob das Gesetz in der kommenden Woche die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabisdelikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund gab es Kritik, weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen.

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) bittet die Ministerpräsidenten der Länder in einem Brief, die Cannabislegalisierung nicht zu bremsen. Die bisherige Cannabispolitik verfehle ihre Ziele und habe zu einem Anstieg des Konsums und einer Vergrößerung des Schwarzmarkts geführt, zitierte der Spiegel heute den Beauftragten. Der juristische Aufwand, den die Bundesländer als einen Grund für eine Verzögerung des Gesetzes angeben, sei nicht so groß, wie diese meinten.

Bundesweit müssten maximal 7.500 Verfahren überprüft werden, schrieb Blienert dem Bericht zufolge. Der Aufwand erscheine zwar nicht klein, sei „aber durchaus leistbar“.

dpa/afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung