Politik

Systemische Therapie auch für Kinder und Jugendliche Kassenleistung

  • Donnerstag, 18. Januar 2024
/motortion, stock.adobe.com
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Berlin – Die Systemische Therapie steht künftig auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Das gab heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, der die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richt­linie beschlossen hat. Für Erwachsene ist das Verfahren bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.

„Vor dem Hintergrund der zuletzt während der Coronapandemie deutlich gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen begrüßen wir, dass mit der Systemischen Therapie nun eine weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform zur Verfügung steht“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung.

„Mit dem heutigen Beschluss wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Heranwachsenden um eine ganz wichtige Behandlungsmöglichkeit erweitert“, erklärte die Präsidentin der Bundespsychothera­peutenkammer (BPtK), Andrea Benecke.

„Die Systemische Therapie ist schon lange in der Erziehungsberatung, der stationären Jugendhilfe und den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser stark verbreitet und wird dort erfolgreich angewandt“, ergänzte Cornelia Metge, Vorstandsmitglied der BPtK und Kinder- und Jugendlichenpsycho­thera­peutin.

Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die Aufnahme der Systemischen Therapie in den GKV-Leistungskatalog. „Wir haben uns lange für eine Aufnahme eingesetzt. Es ist schön, dass dies nun relativ zeitnah nach der Systemischen Psychotherapie für Erwachsene 2020 geschehen ist. Die gute Koopera­tion mit den systemischen Fachverbänden hat sich hier bewährt“, betonte der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.

Die Systemische Therapie betont nach Angaben der BPtK die Bedeutung der sozialen, insbesondere der familiären Beziehungen für die Entstehung und Behandlung von psychischen Erkrankungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt sei es dabei, Stärken der Patienten und des Bezugssystems zu nutzen und gemeinsam Lösungen für die Probleme und Konflikte zu entwickeln. Wichtige Bezugspersonen wie Eltern und Geschwister oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Personen aus den Lebensbereichen der Patienten könnten in die Therapie einbezogen werden.

Dieses „Mehrpersonensetting“ als spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie ermöglicht der G-BA in seiner Richtlinie. Darüber hinaus kann die Therapie – wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren auch – als Einzel- oder Gruppentherapie oder in Kombination von Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden.

Die Systemische Therapie kann nun laut G-BA als ambulante Leistung von den Berufsgruppen erbracht wer­den, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben. Voraussetzung sei zudem, dass sie über die Geneh­migung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ausführung und Abrechnung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.

„Die Zulassung der Systemischen Therapie ist eine wichtige Weichenstellung für die psychotherapeutische Weiterbildung und ermöglicht, dass künftig Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in größerem Um­fang Systemische Therapie in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anbieten können“, erklärte BPtK-Vorstandsmitglied Metge.

Die BPtK weist darauf hin, dass die Systemische Therapie künftig als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden kann.

Der G-BA legt seinen Richtlinienbeschluss nach eigenen Angaben nun dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen könne aber erst angewendet werden, nachdem der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewer­tungs­maßstab entschieden hat. Die BPtK rechnet damit, dass die Systemische Therapie den Versicherten ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht.

PB

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