Politik

Telefonische Krankschreibung soll bis Jahresende möglich sein

  • Mittwoch, 14. Oktober 2020
/picture alliance, Wavebreak Media
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Berlin – Wer eine Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atem­we­ge benötigt, muss dafür bis zum Jahresende nicht mehr zum Arzt. Bundesgesundheits­minis­ter Jens Spahn (CDU) kündigte heute an, dass der Gemeinsame Bun­desausschuss (G-BA) dies morgen beschließen will.

Der Minister äußerte sich dazu heute vor Journalisten anlässlich eines Aufrufs zur Im­pfung gegen Influenza. Die Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibungen war wegen der Coronakrise ins Leben gerufen und mehrfach verlängert worden. Sie war dann zum 31. Mai ausgelaufen.

Damals hieß es, das Ende der Sonderregelung stehe im Einklang mit der damaligen Ein­schätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe.

Die steigenden Zahlen der Neuinfektionen in Deutschland mit SARS-CoV-2 und vermehr­te Grippefälle sind nun der Grund, warum die telefonische Krankschreibung erneut mög­lich sein soll. Spahn betonte heute, man wolle vermeiden, dass infektiöse Patienten in die Arztpraxen kämen.

Haus- und Fachärzte hatten eine Rückkehr zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbe­schei­ni­gung bereits mehrfach angemahnt.

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) von heute Morgen erstmals seit Mitte April mehr als 5.000 neue Infektionen mit SARS-CoV-2 innerhalb eines Tages gemeldet. Insgesamt belief sich die Zahl laut RKI auf 5.132. Das waren rund 1.000 Fälle mehr als noch am Vortag.

may

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