Transformationsfonds: Diese Vorhaben sollen förderfähig werden

Berlin – Der Transformationsfonds, der Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform unterstützen soll, soll ab 2026 für zehn Jahre greifen. Insgesamt sollen bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dem Krankenhausstrukturfonds, der bereits beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist, zugeführt werden.
Das geht aus einem Papier mit Details zu der vergangenen Woche vorgelegten Protokollerklärung hervor. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Die darin beschriebenen Details sollen über eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die gesetzliche Grundlage für den Transformationsfonds schaffen.
Die Protokollerklärung hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Bundesländern im Vorfeld des Vermittlungsausschusses vorgelegt. Der Ausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat hatte insbesondere aufgrund Lauterbachs finanzieller Zugeständnisse eine Einigung beim Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz erzielt. Lauterbach bezeichnete die Einigung als Erfolg und den versprochenen Anteil des Transformationsfonds aus dem Gesundheitsfonds als Anteil des Bundes.
Gefördert werden sollen künftig unter anderem Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten. Diese Umstrukturierungen müssten aber dazu dienen, die mit der Krankenhausreform eingeführten Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen auch zu erfüllen.
Wenn sich Krankenhäuser zu künftigen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umwandeln wollen, kann dies ebenfalls mit Geld aus dem Fonds gestützt werden. Diese Einrichtungen sollen eine medizinisch-pflegerische Versorgung sicherstellen und den Fokus auf eine ambulante ärztliche Behandlung mit besonderem pflegerischen Bedarf legen.
Telemedizinische Netzwerke und Zentren im Fokus
Auch die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen oder Zentrenbildung zur Behandlung von seltenen, schwerwiegenden oder komplexen Erkrankungen mit Hochschulkliniken und nicht universitären Krankenhäusern soll durch den Transformationsfonds gefördert werden können.
Zudem sollen auch die Bildung von Krankenhausverbünden und integrierten Notfallstrukturen förderfähig werden. Voraussetzung ist bei allen Vorhaben, dass diese wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nicht zuletzt soll auch die Schließung von Krankenhausstandorten oder das Teilen von Kliniken mithilfe des Transformationsfonds unterstützt werden.
Wichtig ist zudem, dass nur Vorhaben gefördert werden können, die mit ihren Umstrukturierungsmaßnahmen noch nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen haben.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Länder beziehungsweise Krankenhäuser im kommenden Jahr auch nach Inkrafttreten der Krankenhausreform ihre Strukturen noch nicht umstrukturieren können, sollten sie das Geld des Transformationsfonds verwenden wollen. Das könnte vorerst ein Ausbremsen von teils dringend benötigten Umbaumaßnahmen zur Folge haben.
Jährlich sollen aus dem Transformationsfonds höchstens bis zu 2,5 Milliarden Euro zuzüglich der in den Vorjahren nicht ausgeschöpften Mittel abgerufen werden können. Möglich ist auch eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung.
Bundesländer sollen sich zu mindestens 50 Prozent beteiligen
Die 25 Milliarden sollen zudem ergänzt werden durch weitere Mittel vonseiten der Bundesländer. In dem Papier heißt es, dass geförderte Umstrukturierungen von den Ländern gegebenenfalls gemeinsam mit dem Krankenhausträger zu mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens getragen werden müssen. Die Länder müssten zudem mindestens die Hälfte dieser Ko-Finanzierung aus eigenen Haushaltmitteln aufbringen.
Außerdem sollen Länder, die Geld über den Fonds abrufen wollen, auch verpflichtet werden, von 2026 bis 2035 jährlich ihre Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser – die unabhängig vom Transformationsfonds laufen – mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen von 2021 bis 2025 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht.
Förderungsbeiträge der Länder dürfen zudem nicht auf die per Haushalt getätigten Investitionskosten angerechnet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Länder nicht hauptsächlich aus dem Fonds bedienen, sondern ihre eigenen Investitionskosten weitertragen.
95 Prozent der 25 Milliarden sollen die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel vom Stand 1. Oktober 2019 abrufen können. Die verbleibenden fünf Prozent der Mittel seien für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen.
Nicht abgerufene Mittel sollen nicht verloren gehen, sondern auf die folgenden Kalenderjahre übertragen werden können. Stichtag für Anträge soll der 31. Dezember 2035 werden. Bis dato nicht abgerufene Mittel verbleiben im Gesundheitsfonds.
Vollständige Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen geplant
Neben den Details zum Transformationsfonds werden in dem Papier auch die bereits angekündigten Anpassungsmöglichkeiten der Landesbasisfallwerte etwas konkreter beschrieben. So sollen künftig unterjährige Anpassungen dieser Werte durch eine Anwendung des vollen Orientierungswerts anstatt eines anteiligen möglich sein.
Damit soll die Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen nicht nur für die Pflege, sondern alle Beschäftigtengruppen im Krankenhaus möglich sein. Dies gilt nicht nur für die somatischen sondern auch für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser.
Die Krankenhausreform soll laut aktuellem Stand Ende dieses Jahres in Kraft treten, so dass die Bundesländer ab 2025 bereits die geplanten Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuteilen können. Schritt für Schritt soll dann auch die Reform der Krankenhausfinanzierung und die Einführung der Vorhaltepauschalen folgen.
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