Politik

Wegner wettert über „Chaosgesetz“ zur Teillegalisierung von Cannabis

  • Montag, 29. April 2024
Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Einen Monat nach der Teillegalisierung von Cannabis hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner das Bundesgesetz als „Chaosgesetz“ kritisiert. „Die Bundesregierung hat die Cannabislegalisierung durchge­peitscht, nach dem Motto: Hauptsache, sie beginnt am 1. April“, sagte der CDU-Politiker. Die Länder wüssten nach wie vor nicht, wie sie dies rechtssicher umsetzen sollen.

„Die wichtigste Frage bei einer Legalisierung von Cannabis ist: Wo kann der Nutzer oder die Nutzerin das Can­nabis erwerben? Darüber hat sich die Bundesregierung keine Gedanken gemacht“, sagte Wegner. Zwar dürfe man seit 1. April Cannabis besitzen. Interessenten müssten aber zu einem illegalen Dealer gehen, um es zu kaufen. Denn die angedachten Cannabisclubs gebe es erst ab 1. Juli.

„Das bedeutet, in der Zeit vom 1. April bis zum Juli schickt die Bundesregierung die Cannabiskonsumenten ganz bewusst in kriminelle Strukturen.“ Die organisierte Kriminalität werde, anders als von der Bundesregierung an­gekündigt, durch die Cannabislegalisierung also keineswegs arbeitslos.

Außerdem wolle sicherlich nicht jeder Nutzer Mitglied in einem Anbauclub werden. „Ich habe dafür kein Ver­ständnis. Diese Politik ist unfassbar unverantwortlich.“

Gleichwohl müsse Berlin wie alle anderen Bundesländer das Gesetz umsetzen. „Ich habe die Gesund­heitssena­torin als Normwalterin beauftragt, das Gesetz nun für Berlin umzusetzen, in enger Abstimmung mit der Justiz-, der Innen- und der Bildungsverwaltung“, so Wegner.

Dabei gebe es viele ungeklärte Fragen. Das betreffe etwa das praktische Vorgehen von Polizei und Justiz oder die Sicherstellung von Abstandsregelungen rund um Kitas oder Schulen.

Gesundheits-, Jugend- und Kinderschutz müssten oberste Priorität haben. All das sei sehr schwierig und kompli­ziert. „Es ist ein Chaosgesetz“, meinte Wegner. „Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung solche Ge­setze nie wieder beschließt – unabhängig von den Inhalten.“

Mit dem Bundesgesetz sind Besitz und Anbau von Cannabis seit 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Beim Rauchen von Marihuana oder Haschisch in der Öffentlichkeit müssen allerdings Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden.

25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbauclub werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.

dpa

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