Fast 70 SARS-CoV-2-Fälle in Frankfurter Flüchtlingsunterkunft

Frankfurt am Main – In einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Bockenheim sind 65 Bewohner positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Auch zwei Mitarbeiterinnen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das die Einrichtung betreibt, wurden positiv getestet, teilte eine Sprecherin der Stadt Frankfurt mit.
Zuvor hatte die Hessenschau berichtet. Die Grenze von 50 Neuerkrankungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner werde durch diesen Fall nicht gerissen, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsdezernats.
Nach Angaben der Stadt hat bisher nur ein infizierter Mann Symptome entwickelt und wird in einem Krankenhaus behandelt. Die Erkrankung dieses Mannes war den Angaben zufolge der Anlass zu weiteren Tests.
Nachdem auch hier SARS-CoV-2-Fälle ohne Krankheitserscheinungen nachgewiesen wurden, folgte am vergangenen Sonntag ein Test der übrigen Bewohner und Beschäftigten. Allerdings müssen noch 50 Menschen im Nachgang getestet werden, die am Sonntag nicht anwesend waren.
Die ersten elf der positiv getesteten Bewohner der Unterkunft sind nach Angaben einer Sprecherin des Sozialdezernats bereits in ein Appartementhotel umgezogen, in dem die Stadt seit April Wohnungslose und Geflüchtete aus Gemeinschaftsunterkünften zur Quarantäne unterbringt.
Weitere 52 positiv getestete Menschen und ihre Familienmitglieder ziehen am kommenden Freitag in ein anderes Appartementhotel um, das kurzfristig akquiriert werden konnte. Die beiden infizierten DRK-Mitarbeiterinnen seien in häuslicher Quarantäne, hieß es weiter.
In der Gemeinschaftsunterkunft selbst hat das Gesundheitsamt zum Schutz der rund 300 bisher nicht infizierten Bewohner zusätzliche Vorgaben gemacht. Bis zur Verlegung der Infizierten und ihrer Kontaktpersonen werden es eine räumliche Trennung von den übrigen Bewohnern geben, hieß es.
Zudem ordnete das Gesundheitsamt verstärkte Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das verbindliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Verlassen des Zimmers an.
Als Konsequenz aus den Erfahrungen der vergangenen Tage werde nun die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete vom Gesundheitsamt angeordnet, sagte Gesundheitsdezernent Stefan Majer. „Die Situation zeigt auch, dass wir eben noch nicht zur Normalität übergehen können, wie es für viele gerade den Anschein hat“, betonte er.
„Die Pandemie stellt uns in Gemeinschaftsunterkünften vor besondere Herausforderungen“, sagt Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld. Deshalb hätten die Betreiber der Unterkünfte schon vor Beginn der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona damit begonnen, ihr Personal und die Bewohner zu sensibilisieren. „Besuchsverbote, Abstandsregeln und der Einsatz von Mund-Nasen-Masken können ihre Schutzwirkung aber nur entfalten, wenn sie konsequent eingehalten werden“, sagte Birkenfeld.
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