Geflüchtete erhalten selten psychosoziale Versorgung

Berlin – 4,1 Prozent der Geflüchteten mit möglichem Versorgungsbedarf werden einem Bericht zufolge in Deutschland durch psychosoziale Zentren unterstützt. Das geht aus dem Versorgungsbericht der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hervor, der heute in Berlin veröffentlicht wurde. Auf einen Therapieplatz müssten Geflüchtete im Schnitt mehr als sieben Monate warten.
Die Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialsystem kämen nur zu sechs Prozent für ihre Versorgung auf, kritisierte die BAfF. Für sieben Prozent habe der Bund die Kosten getragen, für 41 Prozent seien es die Länder durch zeitlich begrenzte Projektmittel gewesen.
Deutschland komme damit seinen Verpflichtungen aus der UN-Antifolterkonvention nicht nach, so die BAfF. Den Angaben zufolge haben die psychosozialen Zentren 2021 mehr als 21.700 Menschen begleitet, ein Drittel davon durch Psychotherapie. Jeder 20. habe eine psychiatrische Behandlung bekommen. Bei zwei Dritteln sei es um psychosoziale, soziale und asylrechtliche Beratungen gegangen.
Der Dachverband von 47 psychosozialen Zentren für Überlebende von Folter, Flucht und Gewalt forderte die Bundesregierung auf, Asylsuchende und gesetzlich Krankenversicherte gleichzustellen.
Auch sollten fehlende Sprachkenntnisse durch einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen bei der Übersetzung ausgeglichen werden. Das Angebot der psychosozialen Zentren solle etwa durch Fortbildungen ausgebaut und von Bund und Ländern finanziell gesichert werden.
In diesem Zusammenhang kritisierte die BAfF auch den von den europäischen Innenministern getroffenen Kompromiss einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik (GEAS). Die Folgen der GEAS-Reform erzeugten massives psychisches Leid, warnt die BAfF.
Die BAfF äußerte sich anlässlich des internationalen Tages der Unterstützung von Folterüberlebenden am 26. Juni. An diesem Tag im Jahr 1987 trat die UN-Antifolterkonvention in Kraft.
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