Vermischtes

Sicherstellungszuschlag: 128 ländliche Krankenhäuser erhalten knapp 80 Millionen Euro

  • Mittwoch, 8. Juli 2026
Krankenhaus Schild
/picture alliance, Marcus Brandt

Berlin – Die Zahl der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser, die im kommenden Jahr zusätzliche Mittel erhalten, sinkt leicht auf 128 Standorte. Darauf haben sich die beiden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt.

Zur Einordnung: 2026 liegt die Zahl der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser bei 129. 2025 waren es 121 und 2024 noch 136 Kliniken, die den Sicherstellungszuschlag erhalten haben. Um die künftig 128 Standorte und die wohnortnahe Basisversorgung im ländlichen Raum zu sichern, sind 79,25 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld kommt aus Töpfen der GKV und PKV.

Seit 2019 werden entsprechende Kliniken mit pauschalen Zuschlägen gefördert, die zusätzlich zur regulären Finanzierung der Häuser hinzukommen. Dabei richtet sich die Förderhöhe nach der Zahl der vorhandenen, für die Basisversorgung notwendigen Fachabteilungen.

Hält ein Krankenhaus eine oder zwei dieser Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere Fachabteilung kommen 250.000 Euro dazu, informierte der GKV-Spitzenverband.

Jedes berechtigte Haus bekommt somit eine Förderung zwischen 500.000 und einer Million Euro. Im Jahr 2027 verteilen sich die Zuschläge auf 88 Häuser mit je 500.000 Euro, 19 Häuser mit je 750.000 Euro und 21 Häuser mit je einer Million Euro.

Grundversorger müssen bestimmte Kriterien erfüllen

Die Kriterien, welche Krankenhäuser die extra Förderung erhalten, sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben. „Ein Defizit in der Krankenhausbilanz ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste“, betonte der GKV-Spitzenverband heute.

Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Zudem muss es rund um das Krankenhaus eine geringe Einwohnerdichte geben, die einen geringen Versorgungsbedarf und damit Defizite für das Krankenhaus bewirkt.

Am meisten Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen gibt es 2027 in Brandenburg (27), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (24) und Bayern (14). In Berlin, Hamburg, Bremen und Saarland gibt es keine Kliniken, die entsprechend gefördert werden.

Neu gefördert werden die Kliniken am Goldenen Steig – Krankenhaus Freyung in Bayern und die Helios Klinik Zerbst in Sachsen-Anhalt. Nicht mehr gefördert werden 2027 das Kreiskrankenhaus Schotten in Hessen, LUP-Klinikum am Crivitzer See in Mecklenburg-Vorpommern und Heidekreis-Klinikum Krankenhaus Soltau in Niedersachsen.

Weitere Kliniken müssten gefördert werden

„Mit der zusätzlichen Förderung von gut 79 Millionen Euro stärken wir auch im kommenden Jahr Krankenhäuser, die für den Versorgungsbedarf einer Region notwendig sind“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Auch in dünn besiedelten Gegenden muss für Patientinnen und Patienten die stationäre Grund- und Basisversorgung sichergestellt sein.“

GKV und PKV würden gemeinsam Verantwortung für eine flächendeckende Krankenhausversorgung zeigen, erklärte Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes. „Die Förderung wirkt gezielt dort, wo der Markt allein nicht ausreicht: bei Häusern, die unverzichtbar sind, aber wirtschaftlich unter schwierigen Bedingungen arbeiten.“ Dieses bewährte Instrument funktioniere verlässlich und unabhängig von Vorhaltepauschalen der anstehenden Krankenhausreform, betonte er weiter.

Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hingegen ist die Zahl der ausgewählten Standorte zu gering. Deutlich mehr als die geförderten 128 Kliniken benötigten zusätzliche Sicherung, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, erklärte die DKG heute.

„Natürlich gibt es weitaus mehr als die geförderten 128 Krankenhäuser, die für die Versorgung im ländlichen Raum unerlässlich und alternativlos sind“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. „Und die auf diese Häuser aufgeteilten 79,25 Millionen Euro reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.“

Gaß kritisierte dabei die vom G-BA aufgesetzten Kriterien, welche Kliniken den Sicherstellungszuschlag erhalten. Insbesondere seien die Grenzwerte für die Bevölkerungsdichte zu restriktiv, so Gaß. Entsprechend müsste hier nachgebessert werden.  

cmk

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