Politik

Sozialdemokraten ändern Pläne zur Bürgerversicherung

  • Montag, 2. Januar 2017
Uploaded: 02.01.2017 14:59:42 by maybaum
/dpa

Berlin – Die SPD korrigiert ihr bisheriges Konzept zur Bürgerversicherung. Die Einfüh­rung in einem Schritt sei „unrealistisch“, heißt es in einem neuen Positionspapier der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kon­zept haben SPD-Politiker, Gesundheits­experten aus Gewerkschaften, Kranken­kassen und Wissenschaft erarbeitet.

Dem Papier zufolge ist es zunächst das Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die PKV weitgehend anzugleichen und die Wahlmöglichkeiten auszubauen. Das Kon­­zept sieht dabei vor, das Vergütungssystem der Ärzte zu vereinheitlichen. „Die un­ter­schiedlichen Vergütungsordnungen von GKV und PKV werden in eine einheitliche Vergü­tungsordnung überführt“, heißt es. Für die Mediziner soll es finanziell keinen Unterschied mehr machen, ob sie einen Privat- oder einen Kassenpatienten behandeln.

„Der Weg in die Bürgerversicherung muss pragmatisch und praxistauglich gestaltet wer­den“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mat­t­heis, die in der Expertengruppe mitgearbeitet hat, der Berliner Zeitung. Nur wenn klar sei, wie die Umsetzung der sozialdemokratischen Pläne funktionieren könne, werde die SPD bei der Bundestagswahl erfolgreich dafür werben können. Mattheis betonte, es sei unrealistisch, die Bürgerversicherung auf einen Schlag einführen zu wollen.

Die Arbeitsgruppe schlägt zudem mehrere Elemente vor, die schrittweise umgesetzt wer­den sollen. Die Experten fordern zum einen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Bei­­trag für die Krankenversicherung wieder je zur Hälfte tragen. Derzeit ist der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, die Arbeitnehmer müssen alle Kostensteigerun­gen durch den Zusatzbeitrag allein bewältigen.

Zudem solle die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden und zwar auf das Nive­au der Rentenversicherung. Das würde gegenwärtig eine Erhöhung von 4.350 Euro auf 6.350 Euro bedeuten. Darüber hinaus sollen künftig auch auf Mieteinnahmen oder Kapi­taleinkünfte Kranken­kassen­beiträge gezahlt werden. Mit den Mehreinnahmen sollen die Beitragssätze ge­senkt und die Leistungen ausgebaut werden. Unter anderem wird vor­ge­­­­schlagen, Brillen wieder in den Leistungskatalog aufzunehmen oder die Zahlungen für den Zahn­ersatz zu erhöhen.

Beamte sollen nach dem Konzept künftig wie Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeit­ge­berzuschuss zur Krankenversicherung erhalten, damit sie sich auch gesetzlich versi­chern können. Die Staatsdiener haben zwar derzeit schon ein Wahlrecht, da sie die Bei­träge für eine gesetzliche Krankenversicherung aber komplett allein zahlen müssen, ist der Wechsel für sie keine Option.

Eine aktive Abschaffung der privaten Krankenversicherung sieht das Konzept nicht vor. Vielmehr heißt es dort: „Das Wahlrecht einer Krankenversicherung wird unabhängig vom beruflichen Status und vom Einkommen für alle Bürger in gleicher Weise gewährleistet“.

afp/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung