Sozialdemokraten ändern Pläne zur Bürgerversicherung

Berlin – Die SPD korrigiert ihr bisheriges Konzept zur Bürgerversicherung. Die Einführung in einem Schritt sei „unrealistisch“, heißt es in einem neuen Positionspapier der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Konzept haben SPD-Politiker, Gesundheitsexperten aus Gewerkschaften, Krankenkassen und Wissenschaft erarbeitet.
Dem Papier zufolge ist es zunächst das Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die PKV weitgehend anzugleichen und die Wahlmöglichkeiten auszubauen. Das Konzept sieht dabei vor, das Vergütungssystem der Ärzte zu vereinheitlichen. „Die unterschiedlichen Vergütungsordnungen von GKV und PKV werden in eine einheitliche Vergütungsordnung überführt“, heißt es. Für die Mediziner soll es finanziell keinen Unterschied mehr machen, ob sie einen Privat- oder einen Kassenpatienten behandeln.
„Der Weg in die Bürgerversicherung muss pragmatisch und praxistauglich gestaltet werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, die in der Expertengruppe mitgearbeitet hat, der Berliner Zeitung. Nur wenn klar sei, wie die Umsetzung der sozialdemokratischen Pläne funktionieren könne, werde die SPD bei der Bundestagswahl erfolgreich dafür werben können. Mattheis betonte, es sei unrealistisch, die Bürgerversicherung auf einen Schlag einführen zu wollen.
Die Arbeitsgruppe schlägt zudem mehrere Elemente vor, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Experten fordern zum einen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag für die Krankenversicherung wieder je zur Hälfte tragen. Derzeit ist der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, die Arbeitnehmer müssen alle Kostensteigerungen durch den Zusatzbeitrag allein bewältigen.
Zudem solle die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden und zwar auf das Niveau der Rentenversicherung. Das würde gegenwärtig eine Erhöhung von 4.350 Euro auf 6.350 Euro bedeuten. Darüber hinaus sollen künftig auch auf Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Mit den Mehreinnahmen sollen die Beitragssätze gesenkt und die Leistungen ausgebaut werden. Unter anderem wird vorgeschlagen, Brillen wieder in den Leistungskatalog aufzunehmen oder die Zahlungen für den Zahnersatz zu erhöhen.
Beamte sollen nach dem Konzept künftig wie Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten, damit sie sich auch gesetzlich versichern können. Die Staatsdiener haben zwar derzeit schon ein Wahlrecht, da sie die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung aber komplett allein zahlen müssen, ist der Wechsel für sie keine Option.
Eine aktive Abschaffung der privaten Krankenversicherung sieht das Konzept nicht vor. Vielmehr heißt es dort: „Das Wahlrecht einer Krankenversicherung wird unabhängig vom beruflichen Status und vom Einkommen für alle Bürger in gleicher Weise gewährleistet“.
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