Bürgerversicherung würde Praxen 50.000 Euro pro Jahr kosten

Berlin – Arztpraxen müssten nach Darstellung der Privaten Krankenversicherung (PKV) bei Einführung einer Bürgerversicherung mit beträchtlichen Einbußen rechnen. In einer einheitlichen Bürgerversicherung ohne PKV würde im Schnitt jede Arztpraxis gut 50.000 Euro Honorar im Jahr verlieren, heißt es in einem neuen Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP, Seite 10).
„Die Ausgaben der Privatversicherten für die ambulante ärztliche Behandlung lagen im Jahr 2015 bei 10,70 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 2,5 Prozent gegenüber 2014. Auf die ambulante ärztliche Behandlung entfielen 32,0 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der PKV. Damit ist dies die größte Leistungsart in der PKV“, heißt es dort. Von den Gesamteinnahmen der niedergelassenen Ärzte entfielen 23,5 Prozent auf Privatversicherte, obwohl diese nur elf Prozent der Gesamtbevölkerung stellten.
Minus von rund 6 Milliarden Euro
„Umgekehrt formuliert: Die 89 Prozent GKV-Versicherten sind für 76,5 Prozent der Gesamteinahmen der Ärzte verantwortlich“, so die WIP-Autoren. Würden die Privatversicherten nach den Regularien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet und versorgt, ergäben sich statt der Ausgaben von 10,70 Milliarden Euro im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von 4,64 Milliarden Euro.
„Damit liegt der Mehrumsatz von Privatversicherten in diesem Leistungsbereich bei 6,06 Milliarden Euro im Jahr 2015. Für jeden niedergelassenen Arzt in Deutschland entspricht dies im Schnitt einem Mehrumsatz von etwa 50.200 Euro im Jahr“, heißt es in der Studie. Im Krankenhausbereich falle die Differenz nicht so gravierend aus, da dort für PKV und GKV die Preise nach dem Krankenhausentgeltgesetz weitgehend gleich seien.
Als Beitrag gegen eine Zweiklassenmedizin sehen dagegen die Befürworter der Bürgerversicherung eine einheitliche Krankenversicherung ohne PKV. „In unserem Konzept der Bürgerversicherung sollen alle Bürger einzahlen – nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Freiberufler, Selbständige und natürlich auch Politiker. Es werden dabei alle Einkommensarten – auch Mieten, Aktiengewinne und Zinsen – zur Beitragsbemessung berücksichtigt“, heißt es dazu zum Beispiel auf der Internetseite der Grünen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wollen die Grünen auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau anheben. Kinder und Menschen, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, sollen in der Bürgerversicherung beitragsfrei versichert sein.
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