Ärzteschaft

Sozial­versicherungspflicht im Bereitschaftsdienst: Reinhardt warnt vor Kettenreaktion

  • Mittwoch, 11. Oktober 2023
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss seine Verweigerungshaltung gegenüber einer ge­setzlich manifestierten Freistellung von einer Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst aufgeben.

Dies forderte heute der Hartmannbund vor dem Hintergrund der Anhörung zum Arzneimittellieferengpassbe­käm­pfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sowie einer für den 24. Oktober anhängigen Ver­handlung des Bundessozialgerichtes (BSG).

„Das anstehende Gesetzgebungsverfahren wäre – wie vom Bundesrat in diesem Zusammenhang gefordert – die ideale Plattform, um eine notwendige Klarstellung herbeizuführen“, sagte der Vorsitzende des Hartmann­bun­des Klaus Reinhardt.

Dies würde mit Blick auf eine möglicherweise anderslautende Entscheidung des BSG zwar keine aufschie­bende Wirkung mehr haben, eine kurzfristige Korrektur aber anschließend erheblich beschleunigen, betonte Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.

Er warnte eindringlich vor den Folgen einer Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst. „Ein Groß­teil der Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher unabhängig von einer kassenärztlichen Tätigkeit im Bereit­schaftsdienst engagieren, würden ihre Tätigkeit dann sicher einstellen. Das hätte einschneidende Auswirkun­gen auf die Versorgung.“

Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf entsprechende „Kettenreaktionen“, die von einzelnen KVen bereits in Mitgliederrundschreiben dargelegt würden. Würden die Bereitschaftsdienste nur noch von den dazu gesetzlich verpflichteten Vertragsärzten zu leisten sein, so würden sich zwangsläufig die Öffnungszeiten der Notfallpraxen deutlich reduzieren, einige müssten gänzlich geschlossen, Fahrdienste erheblich reduziert werden.

EB

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