Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst: Reinhardt warnt vor Kettenreaktion

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss seine Verweigerungshaltung gegenüber einer gesetzlich manifestierten Freistellung von einer Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst aufgeben.
Dies forderte heute der Hartmannbund vor dem Hintergrund der Anhörung zum Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sowie einer für den 24. Oktober anhängigen Verhandlung des Bundessozialgerichtes (BSG).
„Das anstehende Gesetzgebungsverfahren wäre – wie vom Bundesrat in diesem Zusammenhang gefordert – die ideale Plattform, um eine notwendige Klarstellung herbeizuführen“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes Klaus Reinhardt.
Dies würde mit Blick auf eine möglicherweise anderslautende Entscheidung des BSG zwar keine aufschiebende Wirkung mehr haben, eine kurzfristige Korrektur aber anschließend erheblich beschleunigen, betonte Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.
Er warnte eindringlich vor den Folgen einer Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst. „Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen, die sich bisher unabhängig von einer kassenärztlichen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst engagieren, würden ihre Tätigkeit dann sicher einstellen. Das hätte einschneidende Auswirkungen auf die Versorgung.“
Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf entsprechende „Kettenreaktionen“, die von einzelnen KVen bereits in Mitgliederrundschreiben dargelegt würden. Würden die Bereitschaftsdienste nur noch von den dazu gesetzlich verpflichteten Vertragsärzten zu leisten sein, so würden sich zwangsläufig die Öffnungszeiten der Notfallpraxen deutlich reduzieren, einige müssten gänzlich geschlossen, Fahrdienste erheblich reduziert werden.
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