Geplante Sozialversicherungspflicht vertreibt Poolärzte

Mainz – Die große Mehrheit der Poolärzte in Rheinland-Pfalz würde nicht mehr für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zur Verfügung stehen, sollte die Bundesregierung für sie eine Sozialversicherungspflicht beschließen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Befragt wurden alle 427 im ÄBD tätigen Poolärzte. 341 von ihnen nahmen an der Umfrage teil. Für 89 Prozent von ihnen kommt eine Anstellung nicht infrage – mit der Konsequenz, dass sie damit nicht mehr für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung stünden. Die ambulante Versorgung der Patienten wäre damit der KV zufolge in der bisherigen Form nicht mehr möglich.
„Die Bereitschaftspraxen müssten schließen und die Notfallversorgung wieder durch das frühere Kollegialvertretungssystem erfolgen – ebenfalls mit der Folge, dass die Niederlassung deutlich unattraktiver würde und Praxen früher aus dem System ausscheiden“, warnt der KV-Vorstandsvorsitzende Peter Heinz. „Wir können nur dringend an die Politik appellieren, das Vorhaben zu stoppen.“
Die KV RLP schlägt vor, analog zu den geltenden Regelungen für Notärzte eine Ausnahmeregelung festzuschreiben. Es liege allein am politischen Willen, eine solche, in Anbetracht der immer schwierigeren Rahmenbedingungen zwingend notwendige Regelung umzusetzen, so Heinz.
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