Spahn fordert Anerkennung polnischer Medizinstudienabschlüsse

Berlin –Der Streit um die Erteilung der Ärztlichen Approbation in Deutschland für Medizinstudierende, die ihr Studium an polnischen Universitäten absolviert haben, könnte angesichts der COVID-19-Pandemie vorerst beigelegt werden.
Mit der Begründung, dass in der derzeitigen Situation jede Ärztin und jeder Arzt gebraucht werde und im Ausland ausgebildete Medizinstudierende unsere Versorgung stärken sollen, erhöht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt den Druck auf die Bundesländer, die in den letzten Wochen eine automatische Anerkennung des Berufsabschlusses verweigert hatten.
In einem Brief an die Gesundheitsministerien von Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, empfiehlt Spahn, polnische Studienabschlüsse deutscher Mediziner anzuerkennen. Ihm erscheine eine Erteilung der Approbation der in Polen ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte in der derzeitigen Krisensituation als „besonders dringlich“, betont er darin.
Konkret schlägt Spahn den Gesundheitsministerien eine Vorgehensweise vor, wie sie Norwegen mit der sogenannten Gleichwertigkeitsbescheinigung nach Artikel 23 Absatz 6 der Berufsanerkennungsrichtlinie praktiziere. „Unabhängig von einer abschließenden europarechtlichen Bewertung dieser Lösung halte ich zum jetzigen Zeitpunkt eine pragmatische Vorgehensweise der Zulassungsbehörden für angebracht“, konstatiert der Bundesgesundheitsminister.
Frühere Äußerungen der Landesgesundheitsministerien hätten gezeigt, dass diese den polnischen Studienabschluss in Humanmedizin vergleichbar mit dem deutschen Studienabschluss hielten. „In der gegenwärtigen Ausnahmesituation könnten Sie deshalb erwägen, die Approbationserteilung jetzt unmittelbar vorzunehmen und die Frage der Vorlage einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Anschluss in einem nachträglichen Verfahren zu regeln“, schreibt er den Ministerien.
Entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Europäischen Union gilt in Polen eine ärztliche Ausbildung erst dann als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz und die mündliche Prüfung LEK beigebracht wird.
Diese fehlt jedoch den deutschen Medizinabsolventen, die ihr Medizinstudium in Polen erfolgreich abgeschlossen haben und eigentlich in Deutschland arbeiten wollen. Polen hatte nämlich beide zusätzlichen Bescheinigungen im April 2019 in die Berufsqualifika-tionsanerkennungs-Richtlinie aufnehmen lassen. Die deutschen Approbationsbehörden hatten dementsprechend Anträge auf Approbation als unvollständig zurückgewiesen und die Absolventen aufgefordert, die noch fehlenden Bescheinigungen beizubringen.
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