Spahn legt Entwurf für Entlastung von Betriebsrentnern vor

Berlin – Betriebsrentner in Deutschland sollen ab dem kommenden Jahr deutlich weniger Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlen müssen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dafür eine Formulierunshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag. Ziel des Geseztentwurfes sei es, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und für Beschäftigte attraktiver zu machen, heißt es in dem Entwurf. Zuletzt hatten knapp 18 Millionen Beschäftigte Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge.
Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute den vollen Satz für die GKV zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente erhält, musste auf die komplette Betriebsrente den kompletten Beitrag bezahlen.
Ab dem 1. Januar 2020 soll laut dem Spahn-Entwurf nun zunächst ein Freibetrag von 159 Euro gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen.
Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Wer monatlich mehr als 320 Euro Betriebsrente erhalte, werde mit rund 300 Euro jährlich entlastet, heißt es in der Begründung zur Formulierungshilfe für das Gesetz.
Der GKV entgehen dadurch 1,2 Milliarden Euro jährlich. Im kommenden Jahr soll der Betrag „vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds“ aufgefangen werden, wie das Ministerium schreibt.
In den Folgejahren 2021 bis 2023 soll der Fonds nicht mehr zur vollständigen Deckung herhalten. 2021 sollen zur Deckung der 1,2 Milliarden Euro noch 900 Millionen Euro, 2022 noch 600 Millionen Euro und 2023 noch 300 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds entnommen werden, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
Ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle den Plänen zufolge in voller Höhe tragen. Der GKV-Spitzenverband forderte eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, wie Sprecher Florian Lanz sagte.
Der Entwurf sieht auch vor, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe abzusenken. Diese Höhe reiche aus, „um die unterjährigen Einnahmeschwankungen des Gesundheitsfonds abzusichern“.
„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, sagte Spahn. Wer fürs Alter vorsorge, dürfe nicht „der Gekniffene“ sein. Das Signal für die junge Generation sei, dass sich private Vorsorge lohne. Daher werde die Entlastung auch zügig bereits ab Januar umgesetzt. „Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen“, erklärte der Gesundheitsminister weiter.
Spahn hatte allerdings ursprünglich eine weitergehende Entlastung in Form einer generellen Rückkehr zum hälftigen Beitrag vorgeschlagen, sich damit jedoch vor allem gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht durchsetzen können. Das Bundeskabinett tagt in der kommenden Woche bereits am Montag im Rahmen einer Klausur zum Thema Digitalisierung im Gästehaus der Bundesregierung in Schloss Meseburg.
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