Sparpläne der Bundesregierung: In Kliniken droht erheblicher Personalabbau

Berlin – Die Sparpläne der Bundesregierung für das Gesundheitswesen könnten zu deutlichen Erlöseinbußen der Krankenhäuser in den nächsten Jahren führen. Für das kommende Jahr würden bundesweit 3,9 Milliarden Euro weniger an Einnahmen für die Kliniken erwartet, zeigen aktuelle Berechnungen des hcb-Institute for Health Care Business.
Dies hätte zur Folge, dass die Kliniken ihre Betriebskosten reduzieren und damit rasch Personal einsparen müssten, lautet die Schlussfolgerung. Etwa zehn Prozent Personalabbau aller Dienstarten – bis auf die Pflege – wären nötig, um die entsprechenden Erlöseinbußen aufzufangen.
Die Pflege werde ausgenommen, weil sie über das Pflegebudget extern gesteuert werde, erklärten die beiden Autoren Boris Augurzky und Henrik Bergschneider weiter. Dies sei realistisch, weil die Krankenhäuser flächendeckend keine Reserven in Form von positiven Betriebsergebnissen hätten, die einen Teil der Einsparungen auffangen könnten. Allerdings: In den Jahren 2019 bis 2024 sei die Zahl der Vollkräfte pro Fall im Krankenhaus um 20 Prozent gestiegen, zeigt der Report.
Für das Jahr 2028 könnte es mit den geplanten Maßnahmen knapp fünf Milliarden Euro, im Jahr 2029 etwa 6,3 Milliarden Euro und für 2030 rund 7,3 Milliarden Euro weniger für die Kliniken in Deutschland geben.
Der zu erwartende Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust könnte damit von 29 Prozent in diesem Jahr auf rund 67 Prozent in 2027 steigen. Bis 2030 wären sogar rund 80 Prozent betroffen. Und: Fast die Hälfte der Krankenhäuser würde bis 2030 eine hohe Insolvenzgefahr aufweisen, hieß es.
Die Autoren des Reports haben diese Zahlen anhand der Modellierung eines Basisszenarios – wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser ohne Berücksichtigung des Spargesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – und eines Reformszenarios – unter Berücksichtigung des Gesetzes – berechnet.
Zu den im Gesetz enthaltenen geplanten Maßnahmen, die die Krankenhäuser betreffen, gehören unter anderem die Anpassung von Prüfquoten des Medizinischen Dienstes (MD), die Erweiterung des Prüfauftrags des MD, ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für mengensensitive Behandlungen, eine Begrenzung des Pflegebudgets, die Reduzierung der vollständigen Tarifrefinanzierung aller Beschäftigtengruppen und die Streichung der Meistbegünstigtenklausel.
Darüber hinaus bewerten die Autoren insbesondere das Pflegebudget als Kostentreiber für die Ausgaben im Krankenhausbereich in den vergangenen Jahren. 2024 entfielen demnach 22,3 Prozent der gesamten Krankenhausleistungen der GKV auf das Pflegebudget (22,8 Milliarden Euro). Im Jahr 2020 waren es noch 18,6 Prozent (15,2 Milliarden Euro).
Damit seien die Ausgaben für das Pflegebudget von 2020 auf 2024 um rund 50 Prozent angewachsen, während alle anderen Krankenhausausgaben um knapp 20 Prozent gestiegen sind, heißt es. Weitere starke Kostentreiber bei den steigenden Ausgaben der GKV waren den Autoren zufolge die Behandlungspflege, die häusliche Krankenpflege, Fahrtkosten sowie Krankengeld.
Um den Krankenhäusern künftig mehr Gestaltungsfreiheiten zu ermöglichen, raten die Autoren zum Abbau von Vorschriften und Regulatorik, etwa die Pflegepersonaluntergrenzen oder Dokumentationspflichten. Damit könnten Betriebskosten gesenkt werden und Kliniken aus eigener Kraft Defizite vermeiden. Beispielsweise sollte auf die Pflegepersonaluntergrenze verzichtet und stattdessen Pflegequalität gemessen und sanktioniert werden, schlagen die Autoren vor.
Auch bei den Notfallstufenstandards des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht der Report Nachbesserungsbedarf. So führe die neue Vorgabe, dass bestimmte Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, „zu erheblichen Mehrkosten“.
„Selbst wenn die neue Regelung eine leichte Verbesserung in der Patientenversorgung bringen sollte – was nicht nachgewiesen ist – muss stets der zusätzliche Kostenaufwand dem Zusatznutzen gegenübergestellt werden“, so die Autoren.
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