Politik

Stark-Watzinger für mehr Tempo bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse

  • Freitag, 1. April 2022
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). /picture alliance, Ole Spata
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). /picture alliance, Ole Spata

Berlin – Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will eine Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erreichen. „Wir brauchen keine überregulierten, büro­kra­tischen Verfahren, sondern sorgfältige und zügige Entschei­dungen“, sagte sie.

In reglementierten Berufen kann eine Arbeitsaufnahme in Deutschland nur mit Anerkennung erfolgen. Dies gilt etwa für Ärzte sowie Lehrkräfte. Zentral für die gewünschte Beschleunigung seien „eine gute Ausstattung der Vollzugsbehörden und ein standardisierter Vollzug“, erklärte Stark-Watzinger.

„Vereinfachungs- und Beschleunigungspotential bietet zudem die Digitalisierung der Antragsverfahren. Der Pilot des Online-Antragsverfahrens wird bald online gehen.“ Die Ministerin forderte alle Bundes­länder und alle Kammern auf, sich an dem Pilotprojekt zu beteiligen.

Das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen war vor zehn Jahren, am 1. April 2012, in Kraft getreten. Es legt fest, wie im Ausland erworbene Berufsabschlüsse mit entsprechen­den deutschen Qualifikationen abgeglichen werden.

Die Antragsteller können eine volle Anerkennung bekommen oder auch eine teilweise Anerkennung – dann sind zusätzliche Schritte wie etwa eine Eignungsprüfung oder ein Lehrgang nötig.

Stark-Watzinger lenkte den Blick anlässlich des Jubiläums auch auf die ukrainischen Kriegsflüchtlinge. „Es ist wichtig, dass wir diesen Menschen schnell und unbürokratisch einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnen“, betonte sie.

„Die Anerkennung der Berufsqualifikation ist bei einem längeren Aufenthalt ein wichtiger Faktor, der persönlich und beruflich Sicherheit schafft, die Integration fördert und zu einer angemessenen und guten Beschäftigung beiträgt.“

Dem Bildungsministerium zufolge gehen derzeit viele Nachfragen ukrainischer Flüchtlinge zur Aner­kennung ihrer beruflichen Qualifikationen ein. Sie dürfen in Deutschland grundsätzlich arbeiten, benö­tigen dafür aber die Anerkennung ihrer Abschlüsse, wenn es um einen reglementierten Beruf geht.

afp

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