Sterbebegleitung: Forderung nach mehr Geld
Düsseldorf – Der SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat mehr Geld für die Sterbebegleitung von Menschen in Pflegeheimen gefordert. „Viel zu viele Patienten sterben jedes Jahr wegen wirtschaftlicher Zwänge unter menschenunwürdigen Bedingungen in Pflegeheimen“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post. Die Betreuung von Sterbenden in Heimen müsse der in Hospizen finanziell gleichgestellt werden.
Lauterbach unterstützt damit eine Forderung der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Während für die 25.000 Sterbenden in Hospizen von den Sozialkassen monatlich rund 8.300 Euro pro Person aufgewendet werden, gibt es im Pflegeheim nur bis zu 2.005 Euro“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Zeitung. Das sei zutiefst ungerecht.
Die Stiftung, die sich nach eigenen Angaben als Fürsprecherin der Schwerstkranken und Pflegebedürftigen begreift, bezifferte die Zahl der Sterbenden in Pflegeheimen, die palliative und hospizliche Begleitung benötigen, auf jährlich 204.000.
Die Grünen zeigten sich überrascht von der Forderung Lauterbachs. „Die große Koalition hatte eine ganze Legislaturperiode Zeit, sich darum zu kümmern, die Situation für Sterbende in Pflegeheimen zu verbessern“, sagte Elisabeth Scharfenberg, Grünen-Sprecherin für Pflegepolitik. Sie verwies darauf, es habe genügend Gelegenheiten gegeben, aber im Hospiz- und Palliativgesetz tauche diese Forderung nach mehr Geld für Sterbende in Pflegeheimen nicht auf.
„Wir haben bereits vor zwei Jahren in einem Antrag zur Verbesserung der Palliativ‐ und Hospizversorgung gefordert, die Versorgung Sterbender in Pflegeheimen zu verbessern. Leider hat die Koalition dem nicht zugestimmt. Herr Lauterbach hätte sich besser in den Gesetzgebungsprozess eingemischt, statt nun kurz vor der Wahl wohlfeile Forderungen zu erheben", sagte Scharfenberg.
Die Bundesregierung hatte mit dem Hospiz- und Palliativgesetz, das Ende 2015 in Kraft trat, die Versorgung für Sterbende in Deutschland verbessert. Ein Schwerpunkt darin ist die engere Zusammenarbeit von Sterbebegleitern und Pflegeheimen.
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