Ärzteschaft

Telematik­infrastruktur muss dauerhaft stabil und ausfallsicher funktionsfähig sein

  • Montag, 6. Mai 2024
Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)./Gebhardt
Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)./Gebhardt

Mainz – Die Telematikinfrastruktur (TI) muss, auch und gerade zu Spitzenzeiten, dauerhaft stabil, performant und vor allem ausfallsicher verfügbar und funktionsfähig sein. Dies forderte heute Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Wer von segensreicher Künstlicher Intelligenz (KI) träume, sollte „erst einmal die TI ans Laufen bringen“, richtete sich Steiner an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Zwar könnten KI-Algorithmen und Entscheidungsunter­stützungen der ambulanten Versorgung perspektivisch durchaus Nutzen bringen, zugleich müsse sich das Bundesge­sund­heitsministerium (BMG) aber dringend mit konkreten Lösungen für die Sorgen und Probleme im Versorgungs­alltag ernsthaft auseinandersetzen.

Derzeit müssten die Praxen, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und alle in der gemeinsamen Selbstverwaltung ständig Workarounds schaffen, um die gesetzlichen Vorgaben für die Digitalisierung überhaupt noch gangbar zu machen.

Auch der Erfolg des Neustarts der grundsätzlich zu begrüßenden elektronischen Patientenakte (ePA) hänge von einer störungsfrei laufenden TI ab. Zudem müssten die Praxisverwaltungssysteme (PVS) die Nutzung der ePA schnell, einfach, gut bedienbar und stabil ermöglichen, so Steiner.

Sollte das BMG Anfang 2025 eine „funktionslose, unzureichend getestete und massiv fehlerbehaftete ePA“ flächende­ckend einführen, drohe eine massive Störung der Versorgung und erneute zusätzliche Belastungen der Praxen. Dies müsse vermieden werden.

Zum Thema Praxisverwaltungssysteme betonte Steiner, die Praxen bräuchten mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit bei Performanz und Funktionalität. Dafür müsse der Gesetzgeber rasch mit klaren Vorgaben das Kompetenzzentrum für Interoperabilität ermächtigen, der KBV ein Vorschlagsrecht garantieren und dafür sorgen, dass das Kompetenzzentrum zeitnah diese „wichtige Arbeit“ aufnimmt.

Zudem gelte: Praxen dürften nicht zum Sündenbock werden, wenn ihre jeweiligen PVS-Anbieter die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Sanktionen und Bußgeldandrohung, die sich in diesem Zusammenhang gegen die Praxen richten, seien „vollkommen inakzeptabel“.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach müsse aus seinen „digitalen Wunschträumen“ erwachen und sich prioritär um die „harte Realität einer völlig unzureichenden digitalen Infrastruktur in den Praxen“ kümmern, mahnte Steiner an.

aha

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