Ärzteschaft

TI-Pauschale: Compugroup stellt Preismodell um

  • Freitag, 18. August 2023
/Proxima Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Vergangenen Monat hatte der IT-Anbieter Medatixx Arztpraxen mit der Umstellung seines Preismo­dells verärgert. Der Wettbewerber Compugroup Medical (CGM) ließ hingegen verlauten, nichts vergleichbares zu tun. Nun hat auch CGM seine Preise an die neue Pauschale zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) angepasst.

Die Preisumstellung bei der Medatixx-Tochtergesellschaft I-Motion hatte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf den Plan gerufen: Nachdem sich nach deren Angaben zahlreiche Ärzte bei ihr be­schwert hatten, kritisierte sie, einige Anbieter hätten die Einführung der neuen mo­natlichen Erstattungspau­schalen dazu genutzt, entspre­chende Dienstleistungen preislich zu erhöhen.

„Damit wird der gesamte Erstattungsbetrag von ihnen verein­nahmt“, klagte KVN-Vorstandsmitglied Nicole Löhr, ohne den Unternehmensnamen zu nennen. „Es kann nicht sein, dass so manches Unter­nehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller mehr Geld von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verlangt, um die notwendigen Wartungsarbeiten an den Konnektoren durchzuführen.“

I-Motion wiederum hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass es sich lediglich um eine Änderung des Preismodells und faktisch nicht um eine Erhöhung handele: So werde die bisherige Dienstleistung auf das Angebot „TI as a Service“ umgestellt, das neben der Erstbereitstellung einzelner Komponenten alle ge­setz­lich verpflichtenden und bisher einzeln kostenpflichtigen Fachmodule und Fachdienstlizenzen enthalte. Hinzu kämen Ausfallschutz, Firmwareupdates und Wartungsdienstleistungen.

Die Umstellung erfolgte automatisch, die Kunden hatten rund zwei Wochen, um der Um­stellung zu wider­sprechen. Auch diese Frist kritisierte die KVN als zu kurz. Bei CGM wiederum schien eine solche Umstellung nicht anzustehen.

„Die Compugroup Medical hat im Nachgang zur Veröffentlichung der neuen Festlegungen zur TI-Pauschale durch das Bundesministerium für Gesundheit keine Preisanpassungen vorgenommen. Dies gilt für Praxisver­waltungssysteme und TI-Zugang“, erklärte das Unternehmen Ende Juli auf Anfrage.

Bereits einige Tage später erhielten CGM-Kunden trotzdem Post: Um ihnen Investitions- und Kostensicherheit zu geben, stelle CGM das bisherige „Servicepaket Betrieb“ auf das sogenannte „CGM TI-Servicepaket plus“ mit zahlreichen Serviceerweiterungen um.

Auch hier gelte, dass zukünftig verpflichtende und notwendige Leistungen für die TI-Anbindung wie Konnek­torupgrades oder der Austausch von Konnektoren in dem Paket bereits inkludiert seien, erklärte das Unter­nehmen. „Die bisher dafür üblichen eimaligen sowie monatlichen Zusatzzahlungen entfallen künftig für Sie“, heißt es in dem Anschreiben an Bestandskunden, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Zudem erhalte man nur mit dem Servicepaket plus die Möglichkeit, ohne weitere monatliche Zusatzkosten auf die Rechenzentrumslösung des Unternehmens umzustellen, wenn beispielsweise das Konnektorzertifikat abläuft oder der Konnektor defekt ist, auch außerhalb der Gewährleistungsfrist.

Bei der Rechenzentrumslösung befinden sich die Konnektoren nicht in der Praxis, sondern werden zentral in einer sogenannten Konnektorfarm betrieben und überwacht. Die Praxis ist dann über eine VPN-Verbindung angeschlossen und soll den Vorteil haben, sich nicht selbst um die Wartung kümmern zu müssen.

Die monatliche Gebühr erhöhe sich mit dem neuen Paket um 68,73 Euro (netto) pro Vertragspraxis. Die bisher entrichtete Gebühr unterscheidet sich je nach Produktlinie und liegt meist zwischen 60 und 100 Euro im Monat.

Damit liege auch die neue Gebühr deutlich unter der neuen höchstmöglichen TI-Pauschale von 199,82 Euro (netto) beziehungsweise 237,78 Euro (brutto) gemäß der Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums, betont CGM in dem Anschreiben.

Für die Umstellung müsse man nichts tun. Die erste Abrechnung nach der neuen, vierteljährlichen Abrech­nungsmethodik erfolge im September 2023 für die Leistungsmonate August und September. Anpassungen an den vorhandenen TI-Komponenten seien dafür nicht erforderlich.

Mit einem beigefügten Rücksendeschein können Kunden bis zum 25. August widersprechen – auch diese Frist ist also nur geringfügig länger als bei I-Motion.

lau

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