Vdek will neue Mindestmengen für Geburtsabteilungen

Berlin – Eine neue Mindestmengenregelung für Geburtsabteilungen fordert der Verband der Ersatzkassen (vdek). Der Verband betonte gestern die Wichtigkeit hoher Versorgungsqualität vor, während sowie nach der Geburt und spricht sich für eine engere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sektoren, die an einer Geburt beteiligt sind, aus.
Mindestmengenregelungen legen fest, ab welcher Fallzahl Krankenhäuser bestimme Behandlungen übernehmen dürfen. Sie „haben sich als effektives Instrument für eine höhere Behandlungsqualität bewährt“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Im Kontext Geburt gibt es bis jetzt nur eine Mindestmengenregelung für die Gruppe der Früh- und Reifgeborenen mit weniger als 1.250 Gramm Körpergewicht. Der vdek will dies nun ändern.
„Für eine verbesserte Versorgungsqualität schlagen wir eine Mindestmenge von 500 Geburten pro Jahr und Standort vor“, so Elsner. Eine ähnliche Regelung trage in Finnland bereits zu einer geringen Kindersterblichkeit und Kaiserschnittrate bei.
Außerdem sollen Arztpraxis, stationäre Versorgung und ambulanter Bereich lückenlos ineinander übergreifen und Hebammen, sowie ärztliches und pflegerisches Personal enger zusammenarbeiten.
„Aktuell dürfen in stationären Einrichtungen angestellte Hebammen nicht die ambulante Geburtsnachsorge übernehmen“, erläuterte Elsner. „Wir setzen uns dafür ein, dass das in Zukunft möglich ist und Hebammen, die Geburten im Krankenhaus betreuen, auch die Nachbetreuung zu Hause übernehmen können“.
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