Politik

Coronaimpfung: Einigungen über Vergütung in sechs Ländern

  • Mittwoch, 12. April 2023
/picture alliance, dpa, Sebastian Gollnow
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Berlin – Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich mittlerweile die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Bayern, Ham­burg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen – und nun auch neu in Westfalen-Lippe – mit den Krankenkas­sen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen innerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversiche­rung (GKV) verständigt. Das gab der Verband der Ersatzkassen (vdek) heute bekannt.

Demnach laufen die Gespräche in den verbleiben­den elf KV-Regionen noch. Dort müssen Versicherte, die eine Coronaimpfung erhalten wollen, bis auf Weiteres in Vorleistung gehen. Solange keine Vereinbarung getroffen ist, erhalten die Versicherten eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Ein Einigung gab es heute in Westfalen-Lippe. Dort wird die Coronaimpfung künftig mit 15 Euro vergütet. Darin enthalten ist eine Grundvergütung von zehn Euro sowie weitere fünf Euro für den erhöhten Mehrauf­wand der Impfung. Die Rege­lung gilt zunächst bis Ende dieses Jahres, wie die KV Westfalen-Lippe und die Krankenkassen vor Ort mit­­teil­ten.

Für 2024 soll unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen des Coronaimpfstoffs sowie dem Fort­bestehen der Surveillanceverordnung neu verhandelt werden. Im Gegenzug werden die Vergütungen der Influenzaimpfungen von 8,31 Euro auf zehn Euro angehoben. Ähnliche Regelungen gab es bereits in anderen Bundesländern. In der KV Nordrhein wird erst am 19. April weiterverhandelt.

Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundes­ministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Sams­tagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.

Der Verband der Ersatzkassen geht von weiteren zügigen Einigungen aus. Dort bezeichnete man die Gesprä­che allerdings als „sehr schwierig“, weil die Ärzteseite Honorare gefordert habe, die weit über denen anderer Impfungen lägen.

„Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigten, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen“, sagte die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner.

bee/may

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