Coronaimpfung: Einigungen über Vergütung in sechs Ländern

Berlin – Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich mittlerweile die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen – und nun auch neu in Westfalen-Lippe – mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen innerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Das gab der Verband der Ersatzkassen (vdek) heute bekannt.
Demnach laufen die Gespräche in den verbleibenden elf KV-Regionen noch. Dort müssen Versicherte, die eine Coronaimpfung erhalten wollen, bis auf Weiteres in Vorleistung gehen. Solange keine Vereinbarung getroffen ist, erhalten die Versicherten eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Ein Einigung gab es heute in Westfalen-Lippe. Dort wird die Coronaimpfung künftig mit 15 Euro vergütet. Darin enthalten ist eine Grundvergütung von zehn Euro sowie weitere fünf Euro für den erhöhten Mehraufwand der Impfung. Die Regelung gilt zunächst bis Ende dieses Jahres, wie die KV Westfalen-Lippe und die Krankenkassen vor Ort mitteilten.
Für 2024 soll unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen des Coronaimpfstoffs sowie dem Fortbestehen der Surveillanceverordnung neu verhandelt werden. Im Gegenzug werden die Vergütungen der Influenzaimpfungen von 8,31 Euro auf zehn Euro angehoben. Ähnliche Regelungen gab es bereits in anderen Bundesländern. In der KV Nordrhein wird erst am 19. April weiterverhandelt.
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.
Der Verband der Ersatzkassen geht von weiteren zügigen Einigungen aus. Dort bezeichnete man die Gespräche allerdings als „sehr schwierig“, weil die Ärzteseite Honorare gefordert habe, die weit über denen anderer Impfungen lägen.
„Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigten, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen“, sagte die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: