Versorgung Geflüchteter: Asylbewerberleistungsgesetz soll großzügig ausgelegt werden

Berlin – Um die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine zeitnah möglichst umfänglich zu gestalten, soll es eine Klarstellung an die zuständigen Kommunen geben, das Asylbewerberleistungsgesetz „weit zu interpretieren“.
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestern im Rahmen einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes betonte, sollen notwendige Leistungen unbürokratisch und liberal genehmigt und nicht nur eine akute, sondern die klassische Versorgung bezahlt werden. An einem entsprechenden Schreiben arbeite er gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser, sagte Lauterbach.
Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt grundsätzlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es aber auch ein einfacheres Verfahren: Nach einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern (Landesregierung oder beauftragte Landesbehörde) und den Krankenkassen können letztere auftragsweise die Betreuung übernehmen.
Solche Vereinbarungen bestehen aktuell bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wie Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, im Gespräch betonte, wäre eine bundesweite und einheitliche Gestaltung nach diesem Muster „einfacher für alle“. Dem stimmte Lauterbach zu, verwies aber auf die Zuständigkeit der Bundesländer.
Grundsätzlich sei das deutsche Gesundheitssystem gut aufgestellt, so Pfeiffer. Sie habe bezüglich der zusätzlichen Versorgungslast „keine Bedenken“ – eine große Bereitschaft und entsprechende Kapazitäten seien vorhanden.
Lauterbach verwies darauf, dass Deutschland bei der medizinischen Versorgung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg eine „führende Rolle“ einnehmen wolle. So habe man beispielsweise auch pauschale Ausfuhrgenehmigungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Richtung Ukraine ermöglicht und ein Kleeblattsystem zur Verteilung von möglichen Schwerverletzten in deutsche Krankenhäuser aktiviert.
Neben der Bewältigung der aus der Ukrainekrise entstehenden Herausforderungen spielten in der Gesprächsrunde auch weitere gesundheitspolitische Themen eine Rolle. Ausdrückliches Lob richtete Lauterbach an die „starke Selbstverwaltung“. Diese funktioniere gut und habe sich insbesondere auch in der Coronakrise bewährt.
Pfeiffer verwies unter anderem auf die Frage der GKV-Finanzen. Für das Jahr 2023 sehe man aufgrund des zu erwartenden Defizits „gravierende Probleme“. Der Koalitionsvertrag der Ampel enthalte aber positive Elemente, etwa zur auskömmlichen Finanzierung der Versorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern vom dafür zuständigen Bund.
Er sei in einem „guten Austausch“ mit Bundesfinanzminister Christian Lindner, so Lauterbach zu diesem Aspekt. Allerdings stellten sich die Verhandlungen schwierig dar, da aktuell viel Druck auf dem Bundesfinanzministerium laste.
Einen ersten Vorschlag für ein GKV-Finanzierungsgesetz kündigte Lauterbach für Anfang kommende Woche an, der Entwurf befände sich bereits in der Ressortabstimmung. Einen Anstieg der GKV-Beiträge wollte der Bundesgesundheitsminister auf Nachfrage nicht ausschließen – Leistungskürzungen hingegen schon.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: