Ukraine-Flüchtlinge erhalten Krankenkassenkarte

Berlin – Flüchtlinge aus der Ukraine können nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Krankenversicherungskarte bekommen sowie Zugang zu Coronatests und -Impfungen.
Sie hätten Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sagte ein Sprecher heute in Berlin.
Aktuell gebe es in neun der 16 Länder Vereinbarungen mit den Krankenkassen, dass für jeden angemeldeten Leistungsberechtigten auch eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuskennzeichnung ausgegeben wird.
Die Länder übernähmen dann die Kosten der Behandlungen. „Es gibt darüber hinaus einen Anspruch auf Tests. Da reicht das Dokument zur Identität, und es gibt auch einen Anspruch auf Impfung“, fügte der Sprecher hinzu.
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