Franke: Entbudgetierung der Hausärzte „noch mal in Ruhe anschauen“

Berlin – Die geplante Entbudgetierung von Hauärzten will sich der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD), „noch einmal in Ruhe anschauen“ sowie „vorsichtig“ bewerten.
In seinen Andeutungen auf dem Frühlingsfest des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) sagte er gestern Abend, man müsse besonders auf die überversorgten Regionen schauen und die dortigen Auswirkungen analysieren, dies gelte auch für die geplanten Jahrespauschalen.
Geplant ist die vielfach angekündigte Entbudgetierung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das in den nächsten Wochen im Kabinett beschlossen werden soll. Im Reformprozess würdigte Franke die Wichtigkeit des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).
„Karl Lauterbach konnte hier heute mit dem Kabinettsbeschluss einen Erfolg verbuchen“, sagte Franke, der für das geplante Grußwort des Ministers eingesprungen war. Er verstehe den Ärger der Akteure im Gesundheitswesen über einige Regelungen im Gesetz sowie die Kritik an der Finanzierung durch einen Transformationsfonds.
„Wir geben jährlich über 100 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung aus und haben im europäischen Vergleich nur durchschnittliche Qualität“, so Franke. Dies müsse sich ändern. „Ich habe im Namen des Herrn in den vergangenen eineinhalb Jahren 70 Krankenhäuser besucht, das war nicht immer vergnügungssteuerpflichtig“, so Franke weiter.
Daher sei der Transparenzatlas, der Ende der Woche vorgestellt werden soll, ein wichtiger Schritt für mehr Qualitätstransparenz für Versicherte. Die finanzielle Ausgestaltung des Transformationsfonds sei im KHVVG so gewählt worden, da die haushaltspolitische Lage keine andere Option zulasse. „Wir werden sehen, wie es dann 2026 mit dem Haushalt aussieht“, so Franke weiter. Generell sei die Klinikreform auch von den Vorgängerregierungen zu lange verschleppt worden.
Verschleppt worden sei auch eine kostendeckende Finanzierung der Krankheitskosten von Bürgergeldempfängern. Hier sei – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – eine Finanzierung aus Steuermitteln geplant gewesen. „Wenn wir diese elf Milliarden mehr hätten, könnten wir einige Dinge besser gestalten“, so Franke. Auch hier hoffe er auf eine bessere Haushaltslage in den kommenden Jahren.
Diese Hoffnung teilt er mit der diesjährigen Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der Justiz- und Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken. Laut ihren Andeutungen werden sich die Ministerinnen und Minister Mitte Juni auch mit der Thematik der besseren Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen beschäftigen, sagte sie beim Frühlingsfest des Kassenverbandes. Weiteres Thema auf der diesjährigen GMK-Konferenz soll auch die Versicherungsfreiheit der sogenannten Poolärzte im ambulanten Notdienst werden. Hier strebten zahlreiche Länder eine Änderung an, kündigte von der Decken an.
Dennoch werde „auch in diesem Jahr“ die Krankenhausreform die GMK-Konferenz dominieren, sagte sie. „Eigentlich wollten wir das bis Ende 2023 abgehackt haben, aber leider hat der Bund den gemeinsamen Weg der Reform verlassen und mit anderen Akteuren gar nicht erst beschritten“, so von der Decken. Als GMK-Vorsitzende wolle sie das KHVVG nun zu einem Erfolg führen. „Denn wir brauchen das Gesetz, da sind wir uns als Länder einig“, betonte von der Decken.
Ihrem Ärger über das Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber den Ländern, machte von der Decken ausreichend Luft: „Wir Länder haben den Entwurf, der da bereits durch die Medien geisterte, am 17. April bekommen. Bis zum 30. April haben wir eine geeinte Stellungnahme verfasst mit konstruktiver Kritik sowie Änderungsvorschlägen. Das zeigt, uns geht es um die Sache, nicht um Parteipolitik.“ Die Länder hätten erwartet, dass „unsere klaren Forderungen eingearbeitet werden.“ Dies solle der Bund „ernst nehmen“, so die Ministerin.
Als Juristin prophezeite sie, dass es zu Klagen gegen das KHVVG kommen wird, dieses sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde. Auch ihre Landeskollegin Judith Gerlach (CSU) aus Bayern betonte in Interviews erneut, gegen das Gesetz juristisch vorgehen zu wollen.
Im Zuge der Krankenhausreform müsse es auch unbedingt zu einer Notfall- und Rettungsdienstreform kommen, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Rettungsdienst gehöre dabei ins Sozialgesetzbuch V, um die Finanzierung besser zu strukturieren.
Kritisch äußerte sich auch der Verbandsvorsitzende des vdek, Uwe Klemens, über die aktuelle Gesundheitspolitik. „Die Politik will immer mehr Details bestimmen und ignoriert dabei, dass wir ein selbstverwaltetes Gesundheitssystem haben. Dabei setzt die Politik den Rahmen und die Selbstverwaltung macht die Details“, so Klemens. „Dabei wird von der Politik vergessen, dass mit den Gesetzen unser Geld ausgegeben wird, die Beiträge der Versicherten und die der Arbeitgeber“, so Klemens.
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