Ärzteschaft

Vertragsärzte üben Kritik an Umsetzung des elektronischen Rezepts

  • Donnerstag, 1. Februar 2024
/picture alliance, FotoMedienService, Ulrich Zillmann
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Schwerin – Einen Monat nach Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) zieht die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) eine durchwachsene Zwischenbilanz.

Zwar sei die reine Funktionsfähigkeit des E-Rezepts in den Arztpraxen grundsätzlich gewährleistet, allerdings würden regelmäßig auftretende Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) nach wie vor für Störungen im Praxis­ablauf sorgen.

„In den Arztpraxen kann dann nur das bisherige Rezeptformular gedruckt werden“, so der Vorstand der KVMV. Dies dürfe in einer Struktur, die die wesentliche Grundlage für die Digitalisierung des Gesundheitswesens bilden soll, nicht in dieser Häufigkeit passieren.

Hinzu kämen bestehende Medienbrüche: Aus Sicht der KVMV ist das E-Rezept nicht konsequent umgesetzt. So werde derzeit bei einer parallelen Verordnung eines Arzneimittels, eines Hilfsmittels (etwa zur Kompressi­onsversorgung) und eines Vitaminpräparats nur das Arzneimittel per E-Rezept verordnet. Für das Hilfsmittel und das privat zu bezahlende Vitaminpräparat lege die Patientin oder der Patient dann zusätzlich zwei Papierrezepte in der Apotheke vor.

Für die Patienten besteht nach Einschäzung der KVMV der Nachteil, dass der Inhalt des Rezepts nicht wie bisher ohne Weiteres einsehbar ist. Bei der Einlösung des Rezepts mittels Chipkarte können der Inhalt der Verordnung, die Dosierung und weitere Angaben nicht gesehen werden – das führe zu einem entsprechenden Transparenzverlust.

Auch die Versorgung von Pflegeheimpatienten mit Arzneimitteln mache Probleme. Entweder entstehe zusätz­licher Aufwand für die Heime, weil dort die Chipkarten der Bewohner regelmäßig eingesammelt und zur Apo­theke gebracht werden müssten, um die Verordnungen einzulösen. Oder in der Heimversorgung engagierte Arztpraxen müssten jede Verordnung doch wieder in Form eines QR-Codes ausdrucken.

Eine Online-Befragung zum E-Rezept initiierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Arztpraxen sind aufgerufen, ihre Erfahrungen einen Monat nach der verpflichtenden Einführung mitzuteilen. Dazu steht ab heute ein Fragebogen bereit – eine Teilnahme ist bis zum 8. Februar möglich.

Gefragt wird unter anderem, welche Signatur genutzt wird, wieviel Zeit für den Signaturvorgang im Durch­schnitt benötigt wird und wie häufig Patienten nach der Ausstellung eines E-Rezeptes erneut in die Praxis kommen und um ein Papierrezept bitten, weil die Apotheke es nicht einlösen konnte.

Ein weiteres Thema ist unter anderem das auch von der KVMV angesprochene Ausstellen von Rezepten für Bewohner in Pflegeheimen. Das Feedback sei für die KBV wichtig, um die Praxen bei der weiteren Nutzung des E-Rezepts noch besser unterstützen zu können, betonte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.

EB

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