Vor Anhörung: Ende der Hybrid-DRG sorgt für Diskussionen

Berlin – Im Vorfeld der morgigen Anhörung zu Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss im Bundestag bewerten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen die vorliegenden Änderungsanträge unterschiedlich.
Besonders in der Kritik steht dabei die geplante Abschaffung der Hybrid-DRGs ab dem Jahr 2028. „Da fehlen einem eigentlich die Worte und man fühlt sich – und in diesem Fall ist das überhaupt nicht lustig – an den alten Loriot-Sketch erinnert, bei dem der Versuch, ein schiefes Bild geradezurücken zur Komplettverwüstung des Zimmers führt“, erklärten dazu die drei Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, in einer Mitteilung.
Auch der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) kritisiert heute erneut die geplante Regelung. „Wer Patientinnen und Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die bisherige Fallpauschale. Wer sie über Nacht im Krankenhaus behandelt, behält sie. Damit macht die Politik Krankenhausübernachtungen finanziell attraktiver. Das spart kein Geld, sondern droht die Versorgung teurer zu machen“, so Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa. Betroffen sei davon auch die pädiatrische Versorgung.
Positive Reaktionen zu diesen Plänen kamen von den Krankenkassen. „Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG beseitigt Fehlanreize, die zu massiven Mengen- und Ausgabensteigerungen geführt haben“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Aus ihrer Sicht habe es Leistungen gegeben, die durch die Vergütung als Hybrid-DRG „sehr viel häufiger erbracht wurden als vorher.“
Elsner weiter: „Diese Mengenausweitung ist in dieser Form weder medizinisch erklärbar noch hat sie die Ambulantisierung gefördert.“ In einer Analyse des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WidO) wurde berechnet, dass im Jahr 2025 die Mehrausgaben von Hybrid-DRGs bei etwa 360 Millionen Euro lagen. Für das Jahr 2026 geht man laut der Berechnung von 640 Millionen Euro aus.
Entbudgetierung von Psychotherapie „halbherzig“
Die Änderungsanträge, die die ambulante Versorgung betreffen, bewertet die KBV positiv: „Als erstes Fazit lässt sich ziehen: Es ist vom Ansatz her richtig, dieses handwerklich schlecht gemachte Gesetz doch noch zu verbessern“, heißt es von den drei Vorständen. Allerdings gebe es auch in den Veränderungen nun einige Fragen: So sei die „Bereinigungsfrage noch nicht vollständig gelöst.“ Dabei geht es um Gelder aus der bisherigen Terminvermittlung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV). Positiv sei der Erhalt der extrabudgetären Vergütung für die Psychotherapie - allerdings sei diese „nicht konsequent, sondern halbherzig“ durchgeführt, da sie nur für einige Fälle gilt.
„Auf der Strecke geblieben ist aber wieder einmal die Verlässlichkeit auf stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Das ist kein gutes Signal für den so dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs, sich mit eigener Praxis niederzulassen“, so die KBV-Vorstände.
Finanzlücke geschlossen?
Für die Krankenkassen bleibt das Argument der Finanzierung des Systems im Kern der Argumentation. So müssten alle Änderungen, die nun vorgelegt wurden, auch eine Gegenfinanzierung haben. Im Blick hat Kassenverbandschefin Elsner dabei vor allem die Gelder, die an die Krankenhäuser fließen werden: „Allein im Krankenhausbereich werden die Rechnungsaufschläge zu Mehrbelastungen von 550 Millionen Euro führen.“
Besonders mit Blick auf die Sitzung des Schätzerkreises kommende Woche fordert sie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „mehr Klarheit“, ob sich die Finanzlücken wirklich schließen lassen. Ein Dokument, wie hoch die Einsparungen sein werden, hat das Ministerium bislang nicht vorgelegt.
„Diese Maßnahmen begünstigen bestimmte Leistungsbereiche und schmälern das Finanzvolumen für die Beitragssatzstabilisierung, ohne dass daraus ein Nutzen für die Versorgung erkennbar ist“, so Elsner weiter.
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