Zahl der Behandlungsfehler bleibt auf Vorjahresniveau

Berlin – Die Zahl der vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellten Behandlungsfehler bewegt sich weiter auf Vorjahresniveau. Der Verband verweist auf die Kosten, die dadurch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstehen, kann mögliche Einsparungen durch seit Jahren geforderte Maßnahmen aber nicht beziffern.
In 3.098 Fällen hätten Gutachterinnen und Gutachter im vergangenen Jahr einen Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt, erklärte der MD heute in Berlin bei der Vorstellung seiner Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung.
Das entspreche rund jedem vierten der 11.735 Fälle, in denen fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt wurden. Zwei Drittel der Verdachtsfälle seien auf die stationäre, ein Drittel auf die ambulante Versorgung entfallen. Mit 29,6 Prozent entfielen dabei erneut mit Abstand die meisten Vorwürfe auf die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von Innerer und Allgemeinmedizin mit 10,6 Prozent sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 9,4 Prozent.
In 97 Fällen habe ein belegter Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Insgesamt 150 Fälle seien der Kategorie „Never Events“ zuzuordnen, also besonders gravierende Fälle wie Verwechslung von Patienten oder Körperseiten, schwere Medikationsfehler oder im Körper vergessenes Operationsmaterial. Im Vorjahr hatte es 134 solcher Fälle gegeben.
Die Zahlen würden sich weitestgehend auf dem Niveau der Vorjahre bewegen, erklärte der MD-Vorstandschef Stefan Gronemeyer. Allerdings würden sie nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler darstellen. Wissenschaftliche Untersuchungen würden davon ausgehen, dass es bei zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen komme.
Dabei handele es sich allerdings weitestgehend um Auswertungen aus Krankenakten und nicht um gerichtlich gesicherte Fälle, räumte er auf Nachfrage ein. Übertrage man den Anteil auf Deutschland, entspreche dies 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verweist demgegenüber darauf, dass sich die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle im Vergleich zum Vorjahr sehr wohl verringert habe, nämlich um 569 Fälle. Auch der Anteil der bestätigten Fehler sei gesunken.
Den rund 1.900 bestätigten Behandlungsfehlern in Krankenhäusern würden schätzungsweise 18 Millionen Behandlungsfälle insgesamt gegenüberstehen – die bestätigte Fehlerquote bleibe damit im geringen Promille-Bereich.
„Dass nicht nur die absolute Zahl der Verdachts- und bestätigen Fälle gesunken ist, sondern auch der Anteil der bestätigten Behandlungsfehler an den untersuchten Fällen, zeigt, dass die Krankenhäuser wie die ambulanten Leistungserbringer ihre Behandlungsqualität weiter ausgebaut haben und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten von einem ohnehin hohen Niveau weiter gestiegen ist“, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. „Trotzdem bleibt für uns das Bekenntnis, dass jeder Behandlungsfehler einer zu viel ist.“
Der MD wiederum verwies auf einen Bericht der OECD aus dem Jahr 2017, wonach in hochentwickelten Ländern in der stationären Versorgung rund 15 Prozent der Kosten für die Folgen von vermeidbaren Schadensereignissen aufgewendet würden. Auf die Krankenhausausgaben der GKV umgerechnet, ergäbe dies 16,7 Milliarden Euro im Jahr.
„Auch deshalb ist es schwer verständlich, warum Patientensicherheit in den gesundheitspolitischen Debatten der vergangenen Jahre nicht stärker priorisiert worden ist“, betonte Gronemeyer. „Wir diskutieren intensiv über Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden gebunden werden.“
Einsparpotenzial unklar
Wie viel von der angegebenen Summe durch härtere Maßnahmen gegen Behandlungsfehler eingespart werden könnte, könne er nicht sagen, räumte Gronemeyer auf Nachfrage ein. Es seien ihm keine Studien bekannt, die das berechnen, und er wolle keine Mutmaßungen anstellen.
DKG-Chef Gaß wiederum hält die ganze Angabe für unseriös. Es handele sich bei dem OECD-Bericht um eine länderübergreifende Studie, die auf nationalen Einzelstudien mit ganz verschiedenen Voraussetzungen in der Struktur der Gesundheitsversorgung, Demografie, Lebensweise und vielem mehr beruhe. „Vor allem: Die Studie hat Deutschland überhaupt nicht untersucht“, betonte er.
Wenn darin von 15 Prozent Kosten für Schäden die Rede sei, beziehe das auch unvermeidbare Fälle mit ein, für vermeidbare Fälle nenne der Bericht ein deutlich niedrigeres Spektrum von zwei bis zehn Prozent der öffentlichen Ausgaben für Krankenhäuser. „Behandlungsfehler eignen sich nicht dafür, Angstrechnungen aufzumachen und Alarmismus zu betreiben“, sagt Gaß. „Die Krankenhäuser werden weiter das Ziel verfolgen, die Fehlerquote so gut es geht zu senken.“
Die Krankenhäuser würden bereits mit transparenten Fehlermeldesystemen alles unternehmen, um die Zahl der Behandlungsfehler zu minimieren. Gronemeyer hatte den Krankenhäusern heute vorgeworfen, diese Systeme würden „nicht besonders intensiv genutzt“. Das sei ein Thema der Sicherheitskultur in den Häusern, „an der es offensichtlich hapert“.
Der MD erneuerte seine Forderungen nach der Einführung eines obligatorischen, pseudonymisierten und sanktionsfreien Meldesystems für schwere, aber vermeidbare Schadensereignisse sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden.
Zwar gebe es dafür immer wieder Unterstützung von Krankenkassen und Patientenvertretern – auch heute bekundeten der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, und die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, dass sie die Forderung unterstützen. In der Politik treffe der MD damit aber weiter auf taube Ohren. „Offensichtlich wird der konkrete Handlungsbedarf von Akteuren im System negiert“, beklagte Gronemeyer.
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