Zentralinstitut schlägt engere Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Praxen vor

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) plädiert dafür, die ambulante Versorgung stärker in den Rettungsdienst einzubeziehen. Die Kosten sollten angemessen finanziert werden – dies spare letztlich Ressourcen im Rettungsdienst und in der stationären Versorgung.
„Will man das Potenzial für eine bessere Steuerung in der Akut- und Notfallversorgung ausschöpfen, dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf den Vorhaltekosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht sitzen bleiben“, erklärte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried bei der Vorstellung des Gutachtens „Gestaltungs- und Steuerungsspielräume im Rettungsdienst“ heute in Berlin.
Das vom IGES-Institut erstellte Gutachten bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen der Finanzierung des Rettungsdienstes auf Landesebene.
Danach bieten alle Rettungsdienstgesetze in den Bundesländern die Möglichkeit, Patienten in eine geeignete Einrichtung zu transportieren oder dorthin zu verweisen. Dies könnten künftig neben Krankenhäusern vermehrt auch Arztpraxen sein, die entsprechende Akutfälle in ihre Praxisabläufe integrieren könnten und sich als Anlaufstellen zur Verfügung stellten.
Hierzu existieren nach Angaben des Zi bereits in vielen Bundesländern erste Ansätze. Die Weitergabe von Einsparungen, etwa durch vermiedene Krankenhausbehandlungen, kürzere Bindungszeiten von Rettungswagen oder vermiedene Rettungswageneinsätze gestalte sich aber „noch schwierig“, hieß es aus dem Institut.
Übernehme zum Beispiel die KV anrufende Hilfesuchende von der 112 und erspare durch eine telefonische ärztliche Beratung Einsätze des Rettungsdienstes, fehle bislang eine Gegenfinanzierung, so die Kritik.
Denn die KVen bestritten den größten Teil der Vorhaltekosten für den fahrenden Bereitschaftsdienst und den Betrieb der Rufnummer 116117 aus eigenen Haushaltsmitteln, also letztlich aus Beiträgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
„Wir sehen in den bestehenden Regelungen zum Rettungsdienst derzeit eine erhebliche Ungleichbehandlung des ambulanten Versorgungsbereichs“, so Stillfried.
Laut Zi sind die Kosten für den Rettungsdienst in Deutschland in den vergangenen Jahren stark angestiegen – 2022 auf 8,4 Milliarden Euro. Sie machten damit fast zehn Prozent der Ausgaben für Krankenhausbehandlungen aus. Das sei mehr als das Zehnfache dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgebe.
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