Vermischtes

Aufruf zu Steigerung der Laien-Reanimations­quote in Deutschland

  • Dienstag, 19. März 2024
/pixelaway, stock.adobe.com
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Berlin – Konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern, fordern der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem Aktionsplan Wiederbelebung.

Vorgeschlagen werden unter anderem strukturierte Bildungsangebote zur Wiederbelebung für alle Alters­gruppen sowie eine breite Anwendung von Telefonreanimation (T-CPR) und Ersthelfersystemen. Außerdem soll die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen und Orten mit langer Verweildauer verbessert werden.

Unterstützt wird der Aktionsplan vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), der Bundesarbeitsgemein­schaft Erste Hilfe (BAGEH) und der Deutschen Herzstiftung.

Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand erhalte derzeit in Deutschland nicht die gebotene Aufmerksamkeit, betonte heute Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln. Plötzlicher Herztod stelle die dritthäufigste Todesursache in Deutschland – wobei viele Fälle vermeidbar wären.

Bei der Überlebensrate seien andere Länder deutlich besser, so Böttiger. EU-weit betrage diese 18 Prozent, Deutschland liege bei etwa elf Prozent. Böttiger betonte, dass zeitnahe Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend für die Überlebenswahrscheinlichkeit seien, da dieser im Mittel neun Minuten braucht, es aber bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten zu irreversiblen Schäden im Gehirn kommt.

Mit einer entsprechenden Laienhilfe könne man die Überlebensrate um das dreifache steigern. Jedes Jahr könnten in Deutschland so zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden. Böttiger verwies darauf, dass auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ vorsieht. Bislang fehle es aber an einer Umsetzung konkreter Maßnahmen.

GRC und BVMed legten Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette vor. Strukturierte Bildungsangebote zur Wiederbelebung sollten demnach eine bundesweite Umsetzung des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) zu entsprechenden Unterrichtungen in Schulen, eine regel­mä­ßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz sowie leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung umfassen.

Zudem solle der Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V verankert und die Vergütung bei Rettungsleitstellen für den regelhaften Einsatz von Telefon-Reanimation geregelt werden.

Zum Thema automatisierte Defibrillatoren wird vorgeschlagen, diese als Teil eines medizinischen Notfallkon­zeptes, unter anderem für große Gebäude und andere öffentlich zugängliche, stark frequentierte Plätze be­ziehungsweise Orte, stärker zu berücksichtigen.

Mit entsprechenden politischen Initiativen auf Bundes- und Landesebene könne für eine bessere Verfügbar­keit von AED in der Fläche gesorgt werden. Man werde bezüglich des Aktionsplans nun in eine verstärkte Kommunikation mit den politischen Akteuren treten, kündigte BVMed-Sprecher Manfred Beeres an.

aha

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