Vermischtes

Barrierefreiheit und Inklusion lassen weiter zu wünschen übrig

  • Freitag, 22. März 2024
/picture alliance, Hannes P. Albert
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Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, haben Bund, Länder und Kommunen aufgerufen, sich stärker für Inklusion und Selbstbe­stim­mung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Sie äußerten sich im Vorfeld des 15. Jahrestages der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

Was es dafür braucht, haben Institut und Behindertenbeauftragter in einem Papier zusammengefasst. Die Broschüre bündelt konkrete Empfehlungen für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen wie Barrierefreiheit, Bildung, Wohnen, Gewaltschutz oder Betreuungsrecht.

„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vielerorts nicht die notwendige politische Priorität oder steht unter Ressour­cenvorbehalten“, kritisierte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Sie forderte die Politik auf, den Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben und „tradierte Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen schrittweise ab- und inklusive Angebote“ aufzubauen. Bislang mangele es Politik, Verwaltung sowie den Anbietern sozialer Dienst­leistungen jedoch an der erforderlichen Entschlossenheit diese Herausforderung systematisch anzugehen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist aber nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet“, mahnte Dusel. „Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen.“

Die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes sei für die Teilhabe von Menschen mit Behin­de­rungen sehr wichtig. Bund, Länder und Kommunen müssten sich stärker für Inklusion und Selbstbe­stim­mung einsetzen.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen seien in den vergangenen 15 Jahre zwar deutlicher ins öffent­liche Bewusstsein gerückt, es habe aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegeben.

Zuletzt hatten sich auch die Vereinten Nationen besorgt gezeigt, dass ein Leben außerhalb von Sonder­strukturen für viele Betroffene heute immer noch nicht vorgesehen sei und Deutschland zum Aufbau inklu­siver Strukturen aufgefordert.

hil/sb

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