Ärzteschaft

Bessere Integration ausländischer Ärzte in den Arbeitsmarkt

  • Mittwoch, 24. Mai 2017

Freiburg – Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages fordern den Gesetzgeber, die Landesärztekammern sowie Arbeitgeber auf, ausländische Ärzte besser bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür soll es ein „bundeseinheitliches und transparentes Verfahren“ für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen über ein abgeschlossenes Medizinstudium geben. Auch forderten die Delegierten, dass ein ausreichendes und „qualitativ hochwertiges Kursangebot für Ärztinnen und Ärzte zur Vorbereitung auf notwendige Prüfungen im Anerkennungsverfahren zur Verfügung steht und finanziell unterstützt wird.“

Ärzte, die während des Anerkennungsverfahrens als Vorbereitung bereits ärztlich tätig sein wollen, sollen nach bundeseinheitlichen Vorgaben eine limitierte Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung erhalten. Dafür müssen sie ausreichende Sprach­kenntnisse vorweisen können. Auch müsse diese Tätigkeit angemessen bezahlt werden, die Tarifbestimmungen dürften nicht unterschritten werden, heißt es in dem Beschluss. Für Ärzte, die noch keine ausrei­chen­den Sprachkenntnisse haben, sollen „zeitlich begrenzte Hospitationen ohne Mindestlohnverpflichtungen ermöglicht werden.“

Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitgeber ein Curriculum „zur gezielten Vorbereitung auf die Fachsprachen- und Kenntnisprüfung vorweisen.“ Die Kosten für die Prüfungen und Anerkennungsverfahren müssten finanziell tragbar sein, auch Arbeitgeber sollten daran beteiligt werden. Die Landesärztekammern sollten mehr Kurse anbieten, dazu gehören neben ärztlichen Fortbildungsangeboten auch Kurse zum Gesundheitssystem und interkulturelle Themen.

Außerdem forderten die Delegierten die Bundesländer auf, für einen zügigen Ausbau der zentralen Gutachterstelle zu sorgen und die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitzustellen. Falls kein effizientes System bis 2020 aufgebaut werden kann, solle statt der Anerkennungsprüfung der Zweite und Dritte Abschnitt der ärztlichen Prüfung treten.

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung