Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte gefordert

Hannover – Einheitliche Prüfungen für asylsuchende Ärzte in Deutschland fordert die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker. „Es muss mit Blick auf den Patientenschutz gewährleistet sein, dass jeder in Deutschland tätige Arzt eine gleichwertige medizinische Grundausbildung absolviert hat“, betonte Wenker, die auch Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK) ist. Die Kenntnisprüfung soll dem Niveau des zweiten und dritten Abschnitts des deutschen medizinischen Staatsexamens entsprechen und direkt an den Universitäten angesiedelt sein.
„Wir haben dieses Thema in der BÄK aus Sicht aller Landesärztekammern ausgiebig erörtert und fordern, ein bundeseinheitliches und transparentes Anerkennungsverfahren sowie ein bundesweites Approbationsregister einzuführen. Dies werden wir auch dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg als Antrag zur Abstimmung vorlegen“, erläuterte sie.
Das bundesweite Approbationsregister soll laut Wenkers Vorschlag Anträge zur Erteilung von Berufserlaubnissen und Approbationen und bereits erteilte Berufserlaubnisse und Approbationen erfassen, um eine gleichzeitige Beantragung bei verschiedenen Approbationsbehörden in den einzelnen Bundesländern zu unterbinden.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Integration von asylsuchenden Ärzten in den niedersächsischen Arbeitsmarkt“, betonte Wenker. Sie wende sich jedoch strikt gegen „den im Kielwasser der Flüchtlingsströme entstandenen Anerkennungstourismus aus strukturschwachen Ländern“.
„Es kann nicht die Lösung sein, Ärzte aus ärmeren Ländern mit vagen Versprechungen nach Deutschland zu locken, um dem hierzulande bestehenden Ärztemangel zu begegnen“, sagte sie. Nötig sei vielmehr, die Zahl der Studienplätze in Deutschland zu erhöhen, so die Kammerpräsidentin.
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