Cannabis-Erstverordnungen: Koalition schafft Rechtsklarheit

Berlin – Während es bei der Pflegereform zwischen CDU und SPD klemmt, gibt es bei einigen Änderungen für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Einigungen. Dazu zählen unter anderem Anpassungen bei der Cannabis-Erstverordnung: Laut Änderungen aus Koalitionskreisen, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen, soll künftig die Verpflichtung zu einem vorgelagerten Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel ausdrücklich auf eine Anwendung im sogenannten „In-Label-Use“ eingeschränkt werden. Ein „In-Label-Use“ liegt bei Anwendung innerhalb eines zugelassenen Gebietes vor.
Im Rahmen des „Off-Label-Use“ bliebe es bei der Therapiefreiheit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, vor der Verordnung von Cannabis in Form von Rezepturen die Behandlung mit einem geeigneten cannabishaltigen Fertigarzneimittel zu prüfen.
Zudem soll die im Gesetz vorgegebene Therapieversuchsdauer von sechs Monaten wieder gestrichen werden, um auch hier die Therapiefreiheit in das Ermessen des Arztes zu stellen, heißt es weiter. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte hier im August eine Klarstellung vom Gesetzgeber gefordert, nachdem seit dem 30. Juli getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden können. Zum 1. Oktober gelten zudem neue Abrechnungsmodalitäten.
Zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband hatte es unterschiedliche Vorstellungen zur Auslegung des Gesetzestextes gegeben, nachdem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet war.
Koalition einigt sich auf Finanzierungsoptionen
Neben dieser Änderung am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich die Koalition offenbar auch bei der Finanzierung der Sparlücken in einigen Bereichen geeinigt. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes sollen sechs neue Einsparungen kommen: So soll wieder eine apothekenbezogene Ausschreibung für Zytostatika eingeführt werden.
Die Koalition plant außerdem einen Preisabschlag bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), wenn gesetzlich Versicherte die Nutzung nach vier Wochen abbricht. Krankenkassen dürfen dann einen Abschlag von 20 Prozent vornehmen.
Zudem sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen weiter sinken, damit sollen im System noch einmal 100 Millionen Euro eingespart werden. Bereits in der verabschiedeten Gesetzesfassung waren die Verwaltungskosten der Krankenkassen reduziert worden. Etwa 75 Millionen Euro soll die optionale Ausschreibung von Hilfsmitteln durch Krankenkassen einsparen. Außerdem soll es Kürzungen bei den Hybrid-DRGs geben.
Mit der Reduktion der Kinder-Krankentage von 15 auf 10 Tage pro Elternteil – so war die Regelung vor der Coronapandemie – sollen ebenso etwa 100 Millionen Euro eingespart werden. Dies scheint aber zwischen den Koalitionspartnern noch nicht geeint zu sein. Vor allem Ministerinnen und Minister der Bundesländer drängen auf die Beibehaltung der 15 Tage pro Kind und Elternteil.
Versprechen aus dem Gesetzgebungsprozess
Benötigt werden diese Einsparungen, um beispielsweise drei Regelungen aus der Protokollerklärung zum Gesetz umzusetzen: Dabei geht es um die Rechnungszuschläge für Unikliniken sowie die Änderungen bei Psychotherapeuten. Letzteres betrifft die Änderungen bei der Überführung der psychotherapeutischen Vergütung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche. Ebenso solle das für Behandlungen von schwer psychisch kranken Menschen und von „als dringlich festgelegten Fällen“ gelten.
Finanziert werden soll damit auch die in der Sommerpause ausgehandelten Änderungen der Fixkostendegressionsabschläge für Haus- und Kinderärzte. Auch sollen die gesetzlichen Krankenkassen wieder über Beitragserhöhungen informieren müssen – dieses Informationsschreiben sollte zunächst eingespart werden, ist aber nach Protesten wieder gestrichen worden.
Die nun bekannt gewordenen Einsparungen reichen aber möglicherweise nicht aus, um die Finanzlücke zu schließen. Die Zeit dazu drängt: Am 7. Oktober soll im Gesundheitsausschuss die notwendigen Änderungsanträge mit Expertinnen und Experten angehört werden. Die Änderungen sollen im Rahmen der Notfallreform per Gesetz verabschiedet werden. Eine Woche nach der Anhörung tagt der Schätzerkreis, der den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt.
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