Ringen um Klinikreform: Laumann kritisiert Lauterbach

Berlin – Im Ringen um die geplante Krankenhausreform hat Nordrhein-Westfalens (NRW) Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Wortbruch vorgeworfen.
Dabei geht es um Äußerungen Lauterbachs, nach denen die Klinikreform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein soll. „Das Gesetz streift landesrechtliche Regelungsbereiche und ist zustimmungspflichtig“, sagte Laumann heute laut einer Mitteilung.
Lauterbach hatte am Vortag bekannt gegeben, dass die Reform im April ins Bundeskabinett eingebracht werden soll. „Das große Finanzierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig“, sagte er.
Die Reform soll Kliniken von dem Druck befreien, aus Umsatzgründen möglichst viele Patienten zu behandeln. Patienten mit komplexen Eingriffen sollen zudem verstärkt in spezialisierten Häusern behandelt werden.
Laumann sagte, Bund und Länder hätten gemeinsam an Eckpunkten der Reform gearbeitet. „Trotz einiger Bedenken im Länderkreis ist es immer Grundsatz unserer Arbeit gewesen, im Sinne der Sache zu agieren und die Reform nicht durch parteipolitische Interessen zu gefährden“, erklärte Laumann.
Als „mehr als irritierend“ habe er empfunden, dass Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz vorgestern verneint habe, „das Krankenhausgesetz und die Umsetzungsverordnungen des Krankenhausgesetzes weiterhin zustimmungspflichtig gestalten zu wollen“.
Laumann: „Wenn das wirklich so kommen sollte, käme dies einem Wortbruch gleich und würde das gegenseitige Vertrauen erschüttern.“ Diese Sichtweise habe Lauterbach bei der Bekanntgabe des Reformfahrplans dann noch einmal bestätigt.
„Es ist denkbar, dass Minister Lauterbach glaubt, mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder im Rücken im Bundesrat ein wenig ambitioniertes Gesetz auch ohne Zustimmung einer breiten Ländermehrheit in Kraft setzen zu können“, sagte Laumann. „Ich kann hier nur an alle Länder appellieren, ihre grundgesetzlich festgeschriebenen Gestaltungsrechte in der Krankenhausplanung nicht zugunsten der Parteiräson zu opfern.“
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