Einigung über Coronaimpfvergütung in Sachsen

Dresden – Die Coronaimpfung kann nun auch in Sachsen innerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Darauf verständigten sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Krankenkassen vor Ort, wie die KV heute mitteilte.
Seit vorgestern (26. April) erfolge die Abrechnung der ärztlichen Leistung für die Coronaimpfung nun über die Abrechnungsziffern der Schutzimpfungsrichtlinie, so die KV. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend ab dem 8. April 2023 und werde mit 15 Euro vergütet.
Da bis zum 8. April 2023 noch keine Einigung mit den Krankenkassen vorlag, war die Impfung gegen COVID-19 ab dem genannten Datum über die Kostenerstattung abgerechnet worden.
Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich damit nun neben Sachsen die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen verständigt.
In den restlichen KV-Regionen wird die Coronaimpfung weiter über die Kostenerstattung abgerechnet, bis eine Einigung erzielt ist.
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