Politik

Heilpraktiker­prüfungen: Reformentwurf für Bundes­ärztekammer unzureichend

  • Dienstag, 17. Oktober 2017

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will gemeinsam mit den Ländern die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit vereinheitlichen und Patienten besser schützen. Dafür haben Bund und Länder einen neunseitigen Entwurf erarbeitet. Die Bundesärztekammer (BÄK) zeigt sich angesichts der Pläne besorgt und übt deutliche Kritik.

Der Entwurf sieht vor, dass zur Überprüfung der Kenntnisse von Heilpraktikern künftig eine Prüfung verpflichtend sein soll. Diese soll aus 60 Multiple-Choice-Fragen bestehen, von denen der Anwärter innerhalb von zwei Stunden 45 korrekt ankreuzen muss. Darüber hinaus ist ein mündlicher Prüfungsteil von einer Stunde vorgesehen – bei vier Prüflingen gleichzeitig.

Komplexität verkannt

Zusätzlich stellt der Entwurf klar, dass Heilpraktiker nur in dem Umfang Heilkunde ausüben dürfen, in dem von ihrer Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für Patientinnen und Patienten ausgeht. Sie müssten zudem „eventuelle Arztvorbehalte beachten und sich auf die Tätigkeiten beschränken, die sie sicher beherrschen“, heißt es in der Präambel des Bund-Länder-Entwurfes, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Der Bundesärztekammer geht der Text nicht weit genug. Die Autoren der Leitlinie für die Prüfung haben laut BÄK „die Komplexität des medizinischen Kontextes“ völlig verkannt, „insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens, das für eine gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist“, so die Kammer weiter. Die jetzt vorgelegten Leitlinien für die Überprüfung stelle „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar“.

Es sei nicht nachvollziehbar, „wie auf der Grundlage dieser Leitlinien eine Überprüfung von Heilpaktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr erfolgen soll“, so die Kammer weiter. Sie fordert, dass Heilpraktikern bestimmte Tätigkeiten verboten werden. „Konkret sieht die Bundesärztekammer insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen als zwingend notwendig an“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bund-Länder-Entwurf ist Ergebnis einer Debatte darüber, was Heilpraktiker dürfen oder künftig nicht (mehr) dürfen sollten und wie die Regeln für den Gesundheitsberuf aussehen. Eine Expertengruppe, der „Münsteraner Kreis“, hatte unlängst Vorschläge für eine umfassende Reform erarbeitet. Das Thema war zuletzt in der Öffentlichkeit und auch der Ärzteschaft heftig diskutiert worden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung