Niedergelassene Ärzte arbeiten durchschnittlich 50 Stunden in der Woche

Berlin – Praxisinhaber kommen pro Woche durchschnittlich auf 50 Stunden Arbeitszeit. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in seinem sogenannten Zi-Praxis-Panel (ZiPP), an dessen Befragung zum Arbeitsumfang sich bundesweit über 4.360 Praxen beteiligt haben. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2014.
Etwa ein Drittel der Arbeitszeit benötigen die Ärzte für Dokumentationen, das Schreiben von Arztbriefen, Fallkonferenzen, das Praxismanagement und Fortbildungen.
Innerhalb der ärztlichen Fachgebiete gibt es laut dem ZiPP Unterschiede in der geleisteten Arbeitszeit. Die längsten Zeiten gaben Kardiologen und Nuklearmediziner mit 57 Wochenstunden an. Augenärzte hingegen arbeiteten 47 Stunden, Psychotherapeuten im Schnitt 45 Stunden. Dabei wendeten Radiologen, Nuklearmediziner und Psychotherapeuten die höchsten Anteile ihrer ärztlichen Arbeitszeit für Dokumentationsaufgaben auf. Rund 2,5 Stunden pro Woche investieren die niedergelassenen Ärzte in Fortbildungen.
Auch die Praxisform hat laut dem Zi-Bericht Einfluss auf die Arbeitszeit: In Einzelpraxen arbeiteten die Inhaber im Jahr 2014 im Schnitt zwei Stunden mehr pro Woche im Vergleich zu Gemeinschaftspraxen. Dabei ergeben sich die größten Unterschiede (eine Stunde) im wöchentlichen Zeitaufwand für ärztliche Tätigkeiten ohne direkten Patientenbezug. „In den örtlich tätigen Berufsausübungsgemeinschaften lässt sich die Organisation der Praxis auf die Inhaber verteilen. Dies könnte zu einem geringeren Aufwand für den Einzelnen führen“, heißt es in dem Zi-Bericht.
Das ZiPP gibt auch Aufschluss über die Zeiten, die Ärzte gesetzlich und privat Versicherten widmen. Danach wenden die Ärzte von der Arbeitszeit mit direktem Patientenbezug rund vier Fünftel (82 Prozent) für die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten auf. Etwa ein Achtel (13 Prozent) ihrer Arbeitszeit widmen sie privat versicherten Patienten, die übrige Zeit entfällt auf Tätigkeiten im Krankenhaus oder die Behandlung von Patienten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die niedergelassenen Ärzte gesetzlich und privat versicherten Patienten etwa jeweils gleich viel Arbeitszeit widmeten. Das ist bemerkenswert, da die gesetzlichen Krankenkassen die Arbeitszeit der Ärzte schlechter vergüten als die private Krankenversicherung“, sagte Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.
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