Deutschland muss beim Thema Inklusion nacharbeiten

Berlin – Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen kritisiert. Inklusion sei in Deutschland noch lange keine Selbstverständlichkeit, erklärte Dusel heute in Berlin. Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zeige sich, dass Menschen mit Behinderungen noch immer mit zahlreichen Hürden kämpfen müssten, so der Beauftragte. Er äußerte sich beim Jahresempfang seines Büros.
Als Beispiel dafür nannte Dusel unter anderem die Suche nach bezahlbarem barrierefreien Wohnraum. Ein wichtiges Thema sei auch die medizinische Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf. So gebe es bei der Kostenübernahme von Assistenz im Krankenhaus eine gesetzliche Regelungslücke zu Lasten der betroffenen Menschen. Dies führe im schlimmsten Fall dazu, dass Menschen trotz schwerwiegender gesundheitlicher Probleme nicht behandelt würden. Er mahnte deshalb mit Blick auf die Inklusion Nachbesserungen an.
Dass der Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Gesundheitsversorgung nach wie vor unzureichend ist, zeigte gestern auch ein Expertengespräch des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Experten mahnten dabei mehr Rücksicht auf die Belange dieser speziellen Patientengruppe an, für die eine adäquate Versorgung oft schwierig und bisweilen unmöglich erscheine.
Rolf Erdmann vom Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) schilderte gestern im Ausschuss die Probleme von schwerhörigen und tauben Menschen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. In vielen Einrichtungen gebe es keine Hilfen für hörbeeinträchtigte Patienten, etwa Schriftdolmetscher oder schriftliche Hinweise. Auch sei oft das Personal ohne spezielle Schuldung mit diesen Patienten überfordert. Ein Schulungskonzept auch für Pflegeheime wäre sinnvoll.
Erdmann, der selbst taub ist und im Ausschuss mit Schriftdolmetscherin arbeitete, sagte, es gehe nicht immer um Zugangsbarrieren, sondern um Nutzungsbarrieren. In Gesundheitseinrichtungen müsse das Zwei-Sinne-Prinzip eingehalten werden.
Ines Verspohl vom Sozialverband VdK erinnerte daran, dass nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch ältere Leute Probleme hätten, in Arztpraxen zu kommen. Auch Kliniken seien nicht überfall barrierefrei. Behinderte Patienten würden überdies oft als schwierig und zeitaufwendig eingestuft, Therapeuten seien mit ihnen überfordert.
Menschen mit Einschränkungen dürften aber nicht in Sondersysteme abgeschoben werden. Verspohl sprach sich dafür aus, Arztpraxen schrittweise und gezielt so anzupassen, dass überall ein Angebot zur Verfügung stehe. Sie fügte hinzu, auch die elektronische Patientenakte müsse barrierefrei konzipiert werden.
KBV räumt Defizite ein
Bernhard Gibis von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) räumte die Defizite ein, gab aber zu bedenken, dass barrierefreie Praxen viel Geld kosteten. Die Aufwendungen lägen zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Aus seiner Sicht könnten nicht alle Praxen barrierefrei umgestaltet werden, jedoch sollte verlässlich auf solche Angebote hingewiesen werden. Der zusätzliche Aufwand müsse zudem anerkannt und im Vergütungssystem für die Mediziner berücksichtigt werden.
Brigitte Faber vom Verein Weibernetz, einer Interessenvertretung für behinderte Frauen, beklagte, dass in der medizinischen Versorgung die geschlechterspezifischen Belange zu kurz kämen. Ärzte hätten oft keine Kenntnisse zur Behandlung behinderter Mädchen und Frauen etwa bei Schwangerschaft oder Verhütung. Sie forderte eine geschlechtergerechte Forschung und Ausbildung von Ärzten. Von einer gleichwertigen Versorgung oder gar einer freien Arztwahl könne derzeit keine Rede sein.
Arbeitsgruppe arbeitet an Lösungen
Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der vor zehn Jahren Bundesarbeitsminister war und die Ratifizierungsurkunde unterschrieben hatte, betonte heute anlässlich des Empfangs bei Dusel, durch die Konvention gebe es eine veränderte Sicht auf Menschen mit Behinderungen.
Er wies daraufhin, dass eine Arbeitsgruppe der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ Vorschläge für eine umfassende Barrierefreiheit erarbeite. Scholz ging auch auf die Forderung nach einer Erhöhung des Pauschbetrags für behinderte Menschen im Einkommenssteuerrecht ein. Diese werde derzeit geprüft und brauche die Zustimmung der Länder.
Die Rechtsexpertin Theresia Degener kritisierte Vorbehalte, die es gegen Inklusion weiterhin gebe. „Wer Inklusion will, sucht Wege – und wer sie nicht will, sucht Begründungen“, sagte sie auf dem Jahresempfang. So seien in den vergangenen Jahren zwar viele Wege zur Inklusion gefunden und geebnet worden, doch auch immer wieder Gründe vorgebracht worden, warum Inklusion nicht machbar sei. „Diese Geisteshaltung muss sich dringend ändern“, forderte die Wissenschaftlerin.
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