Politik

Kippels: Verstärkte Datennutzung soll Gesundheitsversorgung verbessern

  • Freitag, 9. Oktober 2026
Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. /picture alliance, dts Nachrichtenagentur GmbH
Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. /picture alliance, dts Nachrichtenagentur GmbH
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Berlin – Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wurde gestern Abend in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend an den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Wie Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), sagte, seien sinnvoll genutzte Daten ein wichtiges Mittel, um eine moderne, gerechte und effiziente Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Entsprechende Potenziale wolle man mit dem GeDIG heben.

Unter anderem sollen die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt und „digitale Versorgungselemente“ eingeführt werden. „Daten aus der ePA sollen verstärkt in der Versorgung genutzt werden können“, bekräftigte Kippels. Mit „Vorsorgeempfehlungen“ eröffne man Möglichkeiten zur gezielteren Prävention.

Für die Leistungserbringer stelle man mit der elektronischen Überweisung (E-Überweisung) ein Instrument für medienbruchfreien Informationsfluss zur Verfügung. Zudem solle die digitale Bedarfseinschätzung unnötige Arztkontakte vermeiden helfen.

Das Gesetz sei in weiten Teilen „wichtig, richtig und überfällig“, sagte Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Das gute Gesetz könne man aber in den parlamentarischen Beratungen noch besser machen – hierzu lägen konstruktive Oppositionsvorschläge vor. Diese beträfen unter anderem die Einführung einer elektronischen Einweisung.

Scharfe Kritik äußerte hingegen Stella Merendino (Linke). Der Gesetzentwurf trete „den Datenschutz mit Füßen“.

Insbesondere im Hinblick auf die im GeDIG vorgesehene Ausweitung der Optionen für Datenauswertungen durch Krankenkassen warnen Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie zahlreiche weitere ärztliche Organisationen und Verbände vor einer Grenzüberschreitung.

Die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung drohe „erheblich“ beeinträchtigt zu werden, kritisierte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt jüngst. „Die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext.“

Der GKV-Spitzenverband begrüßte grundsätzlich das Gesetz – dieses setze wichtige Impulse. „Durch die Möglichkeit für die Krankenkassen, mehr Daten als bisher für die individuelle Beratung und Betreuung ihrer Versicherten zu nutzen, kann sich die ePA zu einer Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung entwickeln“, sagte Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes. Nun müssten die Kassen „in jeder Hinsicht die Möglichkeit bekommen, die digitalen Innovationen weiter voranzutreiben“.

Zur digitalen Bedarfseinschätzung hieß es vom GKV-Spitzenverband, diese müsse unbedingt frei von Interessenkonflikten umgesetzt werden. „Das Tool hierfür sollte daher nicht wie geplant allein von der KBV entwickelt und betrieben, sondern gemeinsamen mit dem GKV-Spitzenverband verantwortet werden“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

aha

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