Politik

Entlassmanagement gilt ab Oktober

  • Mittwoch, 27. September 2017
/ronstik, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie nach einem Kranken­hausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhaus­ärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Vom 1. Oktober an gelten neue, verbind­liche Regelungen für ein „strukturiertes Entlassmanagement“ nach einem Kranken­haus­aufenthalt, wie der GKV-Spitzenverband mitteilte.

„Bei dem neuen verbindlichen Entlassmanagement zeigt sich, wie gut es für die Patienten ist, wenn alle in der Versorgungskette Hand in Hand arbeiten“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzen­verbandes. Das Entlassmanagement war lange in der Kritik, weil die Übergänge nicht gut geregelt waren und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Sektoren, Kranken­haus und behandelndem Kassenarzt, nicht richtig funktionierten.

Gleiche Regeln wie für Niedergelassene

Wenn Patienten etwa zum Wochenende entlassen wurden, war es ihnen oft nicht mehr möglich, wie vorgeschrieben eine Krankschreibung von einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter Umständen der Versicherungsschutz aufgehoben war. Auch standen aus der Klinik entlassene Patienten vor allem auf dem Land häufig vor dem Problem, wie sie in ihrem Zustand an die nötigen Medikamente kommen konnten.

Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung im Entlass­management bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Für Verordnungen gelten die gleichen Maßstäbe wie bei niedergelassenen Ärzten. Auf einer Verordnung werde künftig nicht nur zu erkennen sein, in welchem Krankenhaus sie ausgestellt wurde, sondern auch durch welchen Arzt, so der GKV-Spitzenverband. Dazu soll für alle Klinikärzte bis Anfang 2019 eine persönliche Arztnummer eingeführt werden.

Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche Krankenhaus­gesell­schaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Eine Verbesserung des Entlassmanagements und damit die Schließung der Versor­gungslücken war im Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 festge­schrie­ben worden. Die zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheits­wesen haben nun verabredet, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.

dpa

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