Ethikrat äußert sich nicht vor Ende August zum Immunitätsausweis

Berlin – Vor Ende August ist nicht mit einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Debatte um einen Immunitätsausweis nach Infektionen mit SARS-CoV-2 zu rechnen. Die Pressestelle bestätigte heute auf Anfrage zugleich, dass sich das Gremium erneut mit der Frage nach einem „Recht auf Selbsttötung“ befassen will.
Die Arbeitsgruppe zum Immunitätsausweis wird übermorgen erneut zusammentreten. Nach der ersten Sitzung hatte sie erklärt. man brauche noch mehr Zeit für das Thema.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte nach Protesten Anfang Mai einen entsprechenden Vorschlag auf Eis gelegt und den Ethikrat gebeten, die ethischen Konsequenzen eines solchen Ausweises zu prüfen.
Befürworter argumentieren, für Bürger, die die Krankheit überstanden haben, könnten möglicherweise Kontaktverbote aufgehoben werden. Die Weltgesundheitsorganisation hat allerdings betont, es gebe derzeit keinen Nachweis dafür, dass Menschen, die sich von COVID-19 erholt und Antikörper gebildet haben, tatsächlich vor einer zweiten Infektion geschützt sind.
Spahn hatte ferner die Frage aufgeworfen, ob man so gravierende Unterschiede zwischen den Menschen machen darf, die schon immun sind, und denen, die die Krankheit noch nicht gehabt haben. Immerhin gehe es um die Einschränkung von Grundrechten.
Kritiker befürchten eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Denkbar wäre dann auch, dass sich Menschen bewusst infizieren, um danach ihre Freiheitsrechte genießen zu können. Das könnte nach Ansicht von Kritikern schnell die Fallzahlen in die Höhe treiben.
Bei der Frage nach einem „Recht auf Selbsttötung“ soll eine Arbeitsgruppe zunächst sondieren, wie mit dem Thema umgegangen werden soll. Jurist und Ethikrats-Mitglied Steffen Augsberg sagte bei einer Veranstaltung der Grünen-nahen Heinrich Böll Stiftung, es solle dabei auch um die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen, das den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt hat. Dieser hatte die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten.
Nach Augsbergs Worten betrifft das etwa die Fragen, „was es mit dem zugespitzten Verständnis von Autonomie auf sich hat und wie man damit gesamtgesellschaftlich umgeht“. Der Ethikrat hatte sich in der Vergangenheit – in jeweils anderer Zusammensetzung – mehrfach mit der Suizidbeihilfe befasst und Empfehlungen zum Umgang damit gegeben.
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